Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einem Gutachten zum Kriegseintritt folgendes festgestellt:
https://www.bundestag.de/resource/blob/892384/d9b4c174ae0e0af275b8f42b143b2308/WD-2-019...
Bei Unterstützungsleistungen auf der Grundlage von non-belligerency bleibt der Umfang von
Waffenlieferungen,9 aber auch die Frage, ob es sich dabei um „offensive“ oder „defensive“
Waffen handelt, rechtlich unerheblich.10 Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die
Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man
den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen.11
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