Zugewinngemeinschaft ist immer der Standard in TH ....

NST, Südthailand, Samstag, 24.07.2021, 11:48 (vor 1006 Tagen) @ FOX-NEWS4439 Views
bearbeitet von NST, Samstag, 24.07.2021, 11:59

Nach meinem Wissensstand müssen Immobilien aus Eigenmitteln des Thaipartners erworben werden. Das umgeht ihr via Kredit. Klever.

..... einen gültigen Ehevertrag muss zum Zeitpunkt der Eheschliessung gemacht werden. Nachträglich geht da nichts mehr. Wir hatten ja in D geheiratet ohne Ehevertrag und sie lebte knapp 8 Jahre dort - folglich gilt die Zugewinngemeinschaft.

Die Grundstücke wurden erworben, als sie in D ihren Hauptwohnsitz hatte - und ja, dort auf dem Grundstücksbüro unterschreibt man, dass das Grundstück aus Eigenmitteln der Frau erwoben wurde, die aber während der Ehe aufgelaufen sind :-P -denn damals waren wir schon 3 Jahre verheiratet und mit Kind.

In aller erster Linie geht es darum bei dieser Unterschrift, dass man kein Recht hat als Eigentümer eingetragen zu werden. Der Zugewinn, in Geldform kann aber gefordert werden - und wird inzwischen auch bei so gut wie allen Gerichten anerkannt. In den letzten 20 Jahren hat sich einiges geändert, in Bezug auf die rechtlichen Möglichkeiten für Ausländer, seit Thaksin - zuvor konnte die Frau eines Ausländers überhaupt kein Land mehr besitzen, wenn mit einem Ausländer verheiratet - hatte sie bei Heirat Land, hätte sie es verkaufen müssen, was aber in der Realität nie gemacht wurde.

Aber letztendlich ist es wie im Sozialstaat auch - Recht haben und bekommen ist die eine Sache - mit dem Urteil alleine, hast du das Geld noch nicht. Denn eingesperrt wird die Ex nicht, wenn sie nicht bezahlt - dann musst du erst mal wieder klagen .... und die Anwälte freuen sich und die arbeiten nur gegen Vorkasse in cash und das richtet sich nach dem Streitwert. Dieses Spiel lässt sich endlos weiterführen - sie wird verurteilt - und bezahlt einen kleinen Abschlag, der wird vom Gericht in Thailand üblich, sehr tief angesetzt .... das wars dann und alles noch mal von vorne.

Wenn man nicht bessere überzeugendere Argumente hat als ein richterliches Urteil - läuft es nicht anders als vor dem Jahr 2000.
Gruss

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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!


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