Gutscheine "in Umlauf" bringen oder Rheingolder verschenken nichts

Rheingold, Sonntag, 01.05.2022, 07:45 (vor 727 Tagen) @ Morpheus3682 Views
bearbeitet von Rheingold, Sonntag, 01.05.2022, 07:58

Da mußt Du eigentlich McDonald oder andere Gutschein-Emittenten fragen, weshalb die Gutscheine verschenken und dann für diese umsonst leisten. Wir Rheingolder haben das nicht nötig.

McDonald gibt dafür sogar richtig Geld aus. Da sind teure Marketing-Experten und Werbe-Strategen für diesen Zweck unterwegs, die das kostenträchtig umständlich planen und umsetzen. Ganze Stäbe von Designern machen sich den Kopf, wie diese farbenprächtigen Gutscheine gestaltet werden sollten, Druckereien müssen die dann umständlich drucken, umständlich, weil sie diese Gutscheine nach einmaligen Gebrauch entweder wegschmeißen oder aus steuerlichen Gründen auch noch von Buchhaltern verbuchen und abheften lassen müssen. Ganze Kolonnen von Niedriglöhnern müssen diese Gutscheine dann Zeitungen und Prospekten beilegen oder in Briefkästen werfen.

Der Grund, weshalb die diesen Aufwand treiben? A) Sie haben Rheingold nicht verstanden oder kennen es nicht. B) Sie versprechen sich mit diesen kostspieligen Aktionen zum einen Neukundengewinnung und zum anderen Kundenbindung, außerdem mehr allgemeine Bekanntheit.

Wir Rheingolder machen das schlauer. Wir geben unsere Rheingold-Gutscheine EINKAUFEND in Umlauf.

McDonald hat ja inzwischen Konkurrenz. Das sind dann Start-ups, die üblicherweise eine bessere Qualität anbieten. Wenn ein solches startup Rheingolder ist, gibt es auch Gutscheine für seine Pommes und Hamburger heraus. Statt seine eigenen Gutscheine durch Verschenken in Umlauf zu bringen, geht der start-up-Inhaber natürlich clever mit diesen seinen Gutscheinen einkaufen, beispielsweise in einem 5-Sterne-Restaurant, wo er gerne seine Geschäftspartner bewirtet. Er zahlt dort mit seinen Pommes-Gutscheinen, hat die Leistung des 5-Sterne-Kochs erhalten und bezahlt. Nun muß er nur noch warten, bis der 5-Sterne-Restaurant-Betreiber seiner Edelküche mal überdrüssig wird und Hunger auf Pommes und Hamburger hat und schon kommen die Scheine wieder zu ihm zurück. Bis dahin hat er die Seignorage seines Geldes genossen.

Im alten Schuld-Geld-Denken hat er sich beim 5-Sterne-Restaurant verschuldet (Gutschein als Schuldschein mißverstanden) und danach hat der 5-Sterne-Koch sich beim Burger-Mann seine "Gegen-Leistung" geholt also seine Forderung getilgt. Ist aber falsch gedacht.

So ist es richtig und so erwartet das auch das Finanzamt (denn es hat viele steuerliche Konsequenzen, die dem Finanzamt wichtig sind):
Im ersten Schritt hat der Burger-Mann beim 5-Sterne-Koch sehr lecker gegessen UND bezahlt und ist ihm nichts mehr schuldig. (So buchen das auch die zwei), im zweiten Schritt hat der 5-Sterne-Koch seine Pommes bezahlt und ist ihm auch nichts mehr schuldig (im übrigen egal, ob er seine eigenen Gutscheine, die des Pommes-Mannes oder die Gutscheine eines fremden Dritten dafür verwendet hat).


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