Tar, beweise das von Dir postulierte Vermögenseingriffsrecht, das der Geldscheinhalter angeblich hat (plus erneute Erläuterungen)
"Geld" ist eine Forderung (von A an B) = Verbindlichkeit (von B an A)!
Auch wenn Du es fett schreibst, es ist falsch.
Deine Aussage gilt für eine emittierte Banknote, aber nicht für Geld, gilt nicht für Münzen und Geldscheine.
Banknoten sind kein Geld, wie oft denn nun noch, wer eine Banknote einer Notenbank hat, kann von der Notenbank eine Geldzahlung verlangen.
Deine ganze, lange Argumentation basiert auf Banknoten.
Banknoten sind aber bei Zentralbanken gar nicht mehr im Spiel.
Beispiel, x-fach durchgekaut:
Staat Schweiz prägt Münzen, dann hat er sofort Schweizer Franken.
Diese Schweizer Franken zahlt er bei der SNB ein und erhält eine Gutschrift auf sein Girokonto.
Bilanz SNB
Aktiva: (Münz-)Kasse 100
Passiva: Giroverbindichkeiten beim Staat 100
Die Schweizer Franken sehen wir auf der Aktiva-Seite der SNB.
Es existiert kein "Zentralbankgeld", die SNB ist ganz schnöde Schweizer Franken schuldig.
Die SNB führt für mich ein Girokonto, der Staat überweist mir mir die 100, dann haben wir folgende SNB-Bilanz:
Aktiva: (Münz-)Kasse 100
Passiva: Giroverbindlichkeiten bei Hardy 100
Jetzt gehe ich zur SNB und verlange die Auszahlung von 100, die SNB zahlt mir Franken-Münzen aus, danach hat die SNB aktiv und passiv null.
Und der kleine Hardy hat jetzt 100 Franken in seiner Kasse.
Wo ist denn jetzt Dein schönes "Zentralbankgeld"?
Weg ist es, es hat auch nie als Geld existiert, es waren immer nur ganz schnöde Schulden der SNB.
Das Geld, die Schweizer Franken, war zu keiner Zeit weg und es ist immer noch da.
Nach der Produktion wurde es in die Kasse des Staates eingebucht, dann wanderte es von dort in die Kasse der SNB, und von dort wanderte es in die Kasse von Hardy.
Und dort befindet es sich immer noch.
___________________
Muss der Staat Schweiz die Franken bei der SNB einzahlen?
Nein, muss er natürlich nicht, er könnte die Franken-Münzen der SNB auch in den Tresor legen, und der SNB gestatten, auf diese Münzen per Kredit zuzugreifen.
Gleiches Beispiel wie oben, damit der Staat Schweiz ein Giroguthaben erhält, verkauft er der SNB diesmal eine "Ausgleichsforderung", das führt zu dieser SNB-Bilanz:
Aktiva: Ausgleichsforderung an Staat 100
Passiva: Giroverbindlichkeiten beim Staat 100
Der Staat überweist mir die 100, SNB-Bilanz:
Aktiva: Ausgleichsforderung 100
Passiva: Giroverbindlichkeiten bei Hardy 100
Ich fordere von der SNB die Auszahlung von 100, oh weh, die SNB hat nichts, was sie auszahlen könnte.
Gut, dass der Staat Schweiz ihr gestattet hat, auf seine Münzen im Tresor per Kredit zuzugreifen.
Das macht die SNB nun, zahlt mir die Münzen aus, und wir erhalten folgende SNB-Bilanz:
Aktiva: Ausgleichsforderung an Staat 100
Passiva: Schulden beim Staat 100
Und ich, sehr geehrter Herr Tar, ich habe die 100 in meiner Kasse.
So funktionieren Zentralbanken.
Die Schweizer Franken sind das Geld. Geld ist kein Wirr-Begriff, Geld ist ein Oberbegriff.
Ähnlich, wie Obst. Wenn Dir der Begriff Obst nicht gefällt, dann sprich doch immer konkret von Kirschen, Pflaumen, Äpfeln usw.
Wenn Dir der Begriff Geld nicht gefällt, dann sprich doch immer konkret von CHF, USD, EUR usw.
Statt Münzen kann der Staat der Zentralbank natürlich auch von ihm produzierte Franken-Scheine in den Tresor legen.
Staat nimmt Münzrohling und prägt ihn zu Franken. Der Staat hat sofort Franken.
Staat nimmt Papierrohling und druckt ihn zu Franken. Der Staat hat sofort Franken.
Niemals finden wir auf der Passiva-Seite der SNB Franken, dort finden wir lediglich Franken-Schulden und ggf. Eigenkapital.
Die Franken finden wir immer auf einer Aktiva-Seite.
Nochmal: da wird nichts "ausgezahlt", sondern passiv gebucht. Denselbe Vorgang findest du bei deiner Geschäftsbank, wenn du einen Kredit aufnimmst. Sie zahlt dir nichts aus, sondern bucht deinem Konto was zu.
Selbstverständlich wird da was ausgezahlt, die SNB zahlt bares Geld, bare Schweizer Franken aus.
Nachdem die SNB die Franken ausgezahlt hat, hat sie mit dem, der die Franken erhalten hat nichts mehr zu tun.
Erneutes Beispiel, vielleicht verstehst Du es dann besser:
Du hast 40 Bitcoin, selber geschürft. (Du erinnerst Dich, der Staat Schweiz produziert sich sein Geld selber.)
Du gibst Deiner Freundin den Zugangscode zu deiner virtuellen Bitcoinkasse und gestattest ihr, auf Deine Bitcoin per Kredit zuzugreifen.
Deine Freundin kauft Assets, Gold und Aktien, das führt bei Deiner Freundin zu dieser Bilanz (in Bitcoin):
Aktiva:
Gold 8
Aktien 12
Passiva: Giroverbindlichkeiten bei Verkäufer 20
Der Verkäufer sagt: Auszahlen!
Tja, leider hat Deine Freundin keine eigenen Bitcoin, aber Du hast ihr ja eine Kreditlinie eingeräumt und ihr den Zugriff auf Deine Bitcoin gestattet.
Also zahlt Deine Freundin aus Deiner Bitcoinkasse.
Ihre neue Bilanz:
Aktiva:
Gold 8
Aktien 12
Passiva: Schulden bei Tar 20
Mit dem, an dem sie die Bitcoin gezahlt hat, hat Deine Freundin jetzt nichts mehr zu tun.
Deswegen kann derjenige auch nichts von Deiner Freundin verlangen, sie ist ihm nichts schuldig.
Deine Freundin hat Schulden bei Dir, sie schuldet Dir 20 Bitcoin.
Genau, wie eine Zentralbank nach der Auszahlung von Geldscheinen Schulden beim Staat hat.
Mit dem, der die Geldscheine von der ZB bekommen hat, hat die ZB nichts mehr zu tun.
___________________________________________________________
Jetzt kommen wir zu Dir, sehr geehrter Tar.
Du behauptest ein Vermögenseingriffsrecht desjenigen, der Geldscheine hat.
Ich statte Dich großzügig aus, Du hast Geldscheine, alle, die die ZB ausgezahlt hat. Und ein Girokonto bei der ZB.
Bilanz der ZB:
Aktiva:
Gold 50
Devisenanlagen 300
Aktien 100
Passiva:
"Notenumlauf" 130
Giroverbindlichkeiten 320
Die Geldscheine im Wert von 130, Du darfst gerne Milliarden daraus machen, hast Du in Deinem Koffer bzw. Geldtransporter. Du siehst, ich bin nicht kleinlich.
So, nun beweise Deine Behauptung, greife ins Vermögen der Zentralbank ein.
Viel Spaß, ich behaupte, es wird Dir nicht gelingen.
(Bitte, verschone uns mit einem Passivtausch, das ist kein Eingriff ins Vermögen der ZB, das Vermögen der ZB finden wir auf der Aktivaseite der ZB.)