ZB wäre illiquide, wenn bares Geld abgeschafft werden würde

Hardy, der Student, Sonntag, 11.10.2020, 12:51 (vor 1290 Tagen) @ tar3516 Views
bearbeitet von Hardy, der Student, Sonntag, 11.10.2020, 12:57

In aller Kürze, weil das hier nicht Thema ist: die Abschaffung des Bargeldes hätte zur Folge, daß die Zentralbanken illiquide werden, weil sie über nichts mehr verfügen, mit dem sie ihre Verbindlichkeiten tilgen können – ein spannendes Thema.


Ich halte diese Aussage für falsch, weil die ZB nicht mit ihren Verbindlichkeiten tilgt. Keiner tilgt mit seinen Verbindlichkeiten. Das ergibt überhaupt keinen Sinn.

Bargeld ist ein "weißer Schimmel", Bargeld ist Geld, Geld ist immer bar.
"Unbares Geld" gibt es nicht, Giralgeld ist kein Geld, es geht um Geldforderungen.
Geschäftsbankengeld ist kein Geld, es geht um Geldforderungen.

Insofern stimmt es schon, was Renée schreibt.
Denken wir uns die Münzen und Geldscheine weg, dann wäre (auch) die ZB illiquide.
Womit sollte man denn dann eine Geldforderung erfüllen?

Deswegen dann ja auch die digitale Coin, die eCoin, die ist dann das bare Geld, mit der kann dann eine Geldforderung erfüllt werden.

Bei Abschaffung des Bargeldes wären nicht nur die Zentralbanken illiquide, bei Abschaffung des Bargeldes wären alle illiquide.


Hälst du diese Darstellung einer ZB-Bilanz für falsch?

Falls ja, bitte ich um eine ausführliche Erklärung.

Rein symbolisch kann man eine solche Darstellung verwenden, als Bilanz ist die Darstellung völlig untauglich.

Auf der Passiva-Seite der ZB finden wir kein Geld, sondern Geldschulden.
Das Geld, die Geldscheine, finden wir auf der Aktiva-Seite desjenigen, der die Geldscheine hat.

Auf der Passiva-Seite der ZB finden wir keine ZB-Guthaben, sondern ZB-Verbindlichkeiten. Die ZB-Guthaben finden wir in den Bilanzen derjenigen, die diese ZB-Guthaben haben.

Falls nicht, wie sollte ein ZB illiquide werden, wenn sich deren Verbindlichkeiten ändern, gar möglicherweise aufgelöst werden, indem man Bargeld für ungültig erklärt?

GB hat ein Giroguthaben und fordert Euro, mit was soll die ZB denn jetzt zahlen, wenn es keine Münzen und Geldscheine mehr gibt? Sie kann nicht zahlen, sie wäre sofort illiquide.

Deswegen ja die eCoin. Kaum sind die Dinger definiert und produziert (die Produktion wird sich vermutlilch als einfache Einbuchung erweisen, wir werde sehen), dann kann die ZB wieder zahlen, diesmal mit eCoins.
Noch wissen wir nicht, wie es kommt, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der ZB bei der Auszahlung solcher eCoins dann wieder Schulden entstehen werden. Das heißt dann, dass ein anderer als die ZB Ersteigentümer der eCoins wird, und das kann nur der Staat sein.

Im Grunde kann alles ein Zahlungsmittel sein, da alles ein Asset sein kann. Das macht das "Was auch immer" aber nicht allgemeingültig und auch nicht zum gesetzlichen Zahlungsmittel.

Jepp, genau so sehe ich es auch.
Lass uns virtuell ein Gläschen trinken. [[top]]

Ja, ja, die ewige Suche nach den "Ansprüchen", irgendwo muss doch eine Forderung stecken, was?
Diese von vielen so verzweifelt gesuchte Forderung existiert beim Geldschein nicht, ebenso wenig existiert sie bei einer eCoin.


Der "Geldschein", also Bargeld, also Verbindlichkeiten der Zentralbank sind ein Vermögenseingriffsrecht in eben das Vermögen der Zentralbank. Man kann damit eigene Verbindlichkeiten bei der Zentralbank tilgen sowie Repos abwickeln (eben beim Rückkauf) - ganz zu schweigen von Steuerverbindlichkeiten ggü. dem Staat. Da stecken also eindeutig vermögensrechtliche, sich auf die Realität und Vermögensrechte auswirkende Handhaben dahinter, die du nicht wegzudiskutieren vermagst.

Nein, kein Vermögenseingriffsrecht, ganz egal, wie viele Geldscheine man hat, auch eine GB hat ein solches Recht nicht.
Freilich, eigene Verbindlichkeiten bei der ZB können damit getilgt werden, die Geldscheine sind ja Geld.

ZB kauft Devisenanlagen, Aktien, Gold usw.
Die Geldscheinhalter haben absolut keine Möglichkeit, an diese Assets der ZB heranzukommen.
Einzige Ausnahme: Die ZB verkauft freiwillig etwas.

Beim Repogeschäft sieht es auf den ersten Blick so aus, als ob die GB etwas fordern könnte.
In Wahrheit fordert aber die ZB, nämlich eine Zahlung. Die GB hat Geldschulden bei der ZB zum Repotermin. Und diese Geldschulden kann die GB natürlich mit Geldscheinen erfüllen.

Danach erhält die GB dann ihr Pfand zurück.
Auch das ist nicht das Einlösen einer Banknote.


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