Du kannst es also nicht belegen

BerndBorchert, Donnerstag, 08.10.2020, 10:27 (vor 1508 Tagen) @ Hardy, der Student3794 Views
bearbeitet von BerndBorchert, Donnerstag, 08.10.2020, 10:55

Die Höhe des Kredites kannst Du direkt an der ZB-Schuldenposition "Notenumlauf" ablesen.
Da verschwindet nichts. Das sind die Schulden der ZB beim Staat.
Die entsprechende Forderung des Staates wird lediglich nicht dargestellt.

Sicherlich gibt es bei der ZB eine Position "Notenumlauf", aber warum sollen das Schulden beim Staat sein?

Hardy, Du kannst für Dich bei der Rolle des verkanntes Genies bleiben, aber Du wirst verstehen können, dass ich Dein Modell für falsch halte, weil wesentliche Postulate nicht mit der Realität übereinstimmen, Beispiel Existenz eines Kredits Staat -> ZB. Damit sind auch alle Folgerungen aus dem Modell zweifelhaft.

Hier nochmal ein deutliches Indiz, dass Münzen anders in die Welt kommen als Scheine:
https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bargeld/euro-muenzen/rechtliche-rahmenbedingungen...
Es wird explizit von Münzen gesprochen. "Banknoten" werden erst im Nachsatz erwähnt, wenn es um In-Umlauf-Bringen geht. Wenn es also mit den Banknoten genau so wäre wie mit den Münzen, würde das ja gleich von Anfang an so formuliert.

Bernd Borchert

Da musste ich 10 min drüber nachdenken: Die Position "Notenumlauf" bei der ZB sind Schulden bei den Bargeldhaltern. Wenn jemand genug von den Geldscheinen zusammen hat, kann er damit praktisch zur ZB gehen und dafür eine gleich hohe Staatsanleihe, die als Pfand/Repo im Besitz der ZB ist, erhalten. Die Schulden der ZB - dokumentiert durch diese Teilmenge der Geldscheine - sind getilgt (Position Notenumlauf wird entsprechend kleiner) und der ehemalige Bargeldhalter hat statt der Geldscheine nun einen Schuldschein des Staates in seinem Besitz. Bei einem einzelnen Geldschein ist kann man sich einen entsprechenden Anteil einer Staatsanleihe vorstellen, die der Halter bei der ZB dafür bekommen könnte.


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