Infos zu: Stand der anerkannten Regeln der Technik hinsichtlich "Guerilla PV-Anlagen"

Hannes, Samstag, 16.01.2021, 00:23 (vor 1167 Tagen) @ Hannes7778 Views

Ich habe nachgesehen. Relevant wären m. E.
DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1): 2018-05 Vornorm, gültig
Errichten von Niederspannungsanlagen
Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen – Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen für den Parallelbetrieb mit anderen Stromquellen einschließlich einem öffentlichen Stromverteilungsnetz
Ausgabedatum: 2018-05
Erscheinungsdatum: 2018-04-27

Und andere, will ich jetzt hier nicht auch noch bringen.

Das ist diese (noch) Vornorm, über die die Ökopresse so jubelt. Aber freut Euch nicht zu früh, Zitate aus dieser Norm:

„Eine Vornorm ist das Ergebnis einer Normungsarbeit, das wegen bestimmter Vorbehalte zum Inhalt oder
wegen des gegenüber einer Norm abweichenden Aufstellungsverfahrens vom DIN noch nicht als Norm
herausgegeben wird.
Diese Vornorm enthält Anforderungen bzgl. DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551):2017-02, 551.7.2, an die Art
des Anschlusses von Stromerzeugungseinrichtungen, die parallel zu einer Stromquelle (z. B. der öffentlichen
Stromversorgung) betrieben werden. Es ist beabsichtigt, diesen Text bei einer zukünftigen Bearbeitung von
HD 60364-5-551 einzubringen.
Die Inhalte dieser Vornorm stehen in enger Abstimmung mit dem DKE/AK 542.4.7 „Einspeisung elektrischer
Energie in Endstromkreise von Kundenanlagen durch Erzeugungsanlagen mit verwendungsfertigen
Steckverbindern“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und
VDE.
Die Anwendung dieser Vornorm wird vom UK 221.5 „Zukunftsfähige Elektroinstallationen“ der DKE Deutsche
Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (www.dke.de) empfohlen. “

„551 Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen
Es gilt DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551):2017-02.
551.7 Zusätzliche Anforderungen für Anlagen, bei denen ein Parallelbetrieb der Stromerzeugungseinrichtung mit anderen Stromquellen einschließlich einem öffentlichen Stromverteilungsnetz zulässig ist
Ersetze 551.7.2 durch:
551.7.2 Eine Stromerzeugungseinrichtung, die als zusätzliche Stromquelle im Parallelbetrieb mit einer
anderen Stromquelle vorgesehen ist, muss errichtet werden
– auf der Versorgungsseite aller Schutzeinrichtungen für die Endstromkreise der Anlage, entweder fest
angeschlossen oder über eine spezielle Energiesteckvorrichtung; z. B. nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1), oder
– auf der Lastseite aller Schutzeinrichtungen eines Endstromkreises der Anlage, wenn alle folgenden
Anforderungen zusätzlich erfüllt werden:
i) Die Leiter der Endstromkreise müssen folgende Anforderung erfüllen: “

Es folgen Formeln, die ich hier nicht einstellen kann/will. Nur so viel: Diesen Nachweis zuführen, dürfte den Assi-Tussies et al. schwer fallen. Sie werden Fachmänner darum bitten müssen.

„ii) Die Stromerzeugungseinrichtung muss an einen Endstromkreis
• entweder fest
• oder mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung (z. B. nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)
angeschlossen werden.
Dabei darf an einem Endstromkreis maximal eine Stromerzeugungseinrichtung betrieben werden.
Die spezielle Energieeinspeisesteckdose (z. B. nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) muss mit
dem maximalen zulässigen Wert für Ig dieses Stromkreises gekennzeichnet sein. “

Ig ist der Bemessungsausgangsstrom der Stromerzeugungseinrichtung.

Normen wie DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) will ich hier nicht auch noch heranziehen. Nur so viel: Es gibt schon einen Quasi-Standard bei diesen Steckvorrichtungen. Kein Schukostecker zum Rückwärts-Einspeisen in beliebige Steckdosen mehr!

Fazit: Das wird ein Elektriker machen müssen, Schluss mit der „legalen“ Bastelei.

Auch das ist klar und deutlich:

„ANMERKUNG 4 Die Anmeldung einer Stromerzeugungseinrichtung erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.
ANMERKUNG 5 Eine Produktnorm zu steckerfertigen PV-Energie-Erzeugungssystemen ist in Vorbereitung. “

Die unmittelbare Gefahr wäre gebannt. Das ändert aber nichts an der Destabilisierung der Netze durch die vielen PV-Anlagen, Gefahr von Zusammenbrüchen steigt, Bedarf an Smart Grid (schrieb ich schon) wird erzeugt, wie wenn man einen Virus verbreitet und dann Maßnahmen erforderlich werden.

Vielleicht schreib‘ ich dazu noch was, Netzrückwirkungen und so …

H.

PS: Normen kosten richtig Geld. Aber es gibt Normen-Auslegungsstellen (neudeutsch "Infopoints", hab mich auch gewundert als ich das las), da kann Jeder kostenlos Einsicht nehmen, etliche Dutzend in der BRD, hier Magdeburger Universitäts-Bibliothek, brauche ich nicht, ich hab ein Abo beruflich. Zitieren ist übrigens erlaubt.


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