Volksinitiative werthaltiges und sicheres Geld - Teil 3 Ergänzende Bemerkungen

Weiner, Montag, 27.12.2021, 02:28 (vor 1067 Tagen) @ Weiner3251 Views

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ‚Direkte Demokratie‘ bislang nicht auf der Ebene des Bundes sondern nur in den einzelnen Ländern. Deswegen muss das Verfahren zur Gründung der vorstehend skizzierten Bank auf Landesebene begonnen werden, wiewohl eine gesamtdeutsche Bank intendiert ist. Deshalb wird in § 6 die Option eröffnet, dass die ‚Landesbanken‘ sich zu einer einzigen bundesweit tätigen Bank zusammenschließen bzw. als eine solche sich gleich gemeinsam gründen. Das bedeutet, dass der Gesetzentwurf in allen Bundesländern gleichzeitig und mit dem gleichen Text eingereicht werden muss. Die Initiativgruppen für das Volksbegehren „Sicheres Geld“, die sich auf Landesebene konstituieren, sollen also von vorneherein miteinander entsprechend kooperieren. Formal kann ein solcher Prozess, um bundesweite Wirkung zu entfalten, nötigenfalls über einen Staatsvertrag eingeleitet werden, vergleichbar dem Rundfunk- bzw. Medienstaatsvertrag. Es sollte aber von vorneherein vermieden werden, dass ‚Provinzfürstentümer‘ entstehen.

Die Satzung und das Organisationsinstitut (Anhang A und B im vorangehenden Text) werden hier nicht erläutert, da dies zu umfangreich wäre. Außerdem handelt es sich um eine hochsensible und hoch komplexe Materie. Die Bank sollte dem Genossenschaftsprinzip verpflichtet sein, steht dann aber vor der Herausforderung, viele Millionen Mitglieder entsprechend organisieren zu müssen. Ein Blick auf die Geschichte der Sozialversicherung (Sozialwahlen!) und auf das heutige (inzwischen stark missratene) Gesundheitssystem mag die entsprechenden Probleme verdeutlichen, die aber auch in der Geschichte der Sparkassen und Genossenschaftsbanken selbst gleichermaßen sichtbar geworden sind.

Der Miteinbezug des Staates bei der Gründung dient weniger der Gewährträgerhaftung im traditionellen Sinn, denn der Staat muss bei dieser Bank keinerlei Haftung übernehmen. Stattdessen soll der öffentlich-rechtliche Charakter der Bank dadurch betont und der Charakter des hier verwalteten Geldes als „gesetzliches Zahlungsmittel“ unterstrichen werden. Für die Bürger ist ein Konto bei der Bank daher ein Recht, für Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie für bestimmte Wirtschaftssubjekte (Banken) deshalb eine Pflicht.

Es wird in der Skizze im Wesentlichen intendiert, eine ‚gesamtdeutsche Bank für alle Bürger‘ zu gründen. Für die fernere Zukunft könnte sie zu einer zweiten Säule neben der Bundesbank werden, die dann den gesamten primären Zahlungsverkehr abwickelt, während die Bundesbank mit der Geldpolitik und Geldschöpfung beauftragt bleibt. Der sekundäre Zahlungsverkehr für spezielle finanztechnische Operationen (Anlagen, Auslandsgeschäfte, Börse, Spielkasino etc.) kann bei den bisherigen Geschäftsbanken bleiben. Letztlich besteht hier eine Verhandlungsmacht und Verhandlungsmasse gegenüber den bestehenden Geschäftsbanken. Sparkassen, Volksbanken usw. können, wenn sie sich zu ihrer ursprünglichen Tradition bekennen wollen, mit in die neue Bank integriert werden. Auch hier entsteht eine entsprechende Verhandlungsmasse.

Sobald die Bank konstituiert ist, erhebt sich die Frage, wie die Einlagen getätigt werden. Im Text ist die Rede von ‚Bargeldäquivalenten‘. Das Bargeld ist bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Vollgeld, aber bei den Milliardensummen, die der neuen Bank zufließen könnten, wäre die technische Abwicklung hierfür ein Problem. Deswegen kann der Weg einer ‚normalen‘ Überweisung beschritten werden, der sich formal dann zergliedern würde in eine (1) Bargeldauszahlung und in eine (2) Bargeldüberweisung auf das eigene Konto bei der neuen Bank. Es ist damit formal sichergestellt, dass der Ursprung des gesamten Geldes, das auf der Bank eingelegt wird, Bargeld und mithin bereits heute ‚Vollgeld‘ ist. Das bleibt es dann auch durch alle Überweisungsvorgänge hindurch - bis zu einer erneuten Auszahlung in Form von papierenem Bargeld oder bis zu einer Überweisung ins Ausland. Technisch und rechtlich betrachtet ist alles Geld, das in der Bank eingelegt wird, ein digitales Vollgeld, das im (eigenen) Auftrag des Bürgers selbst und gemeinschaftlich verwaltet wird.

Wenn die Anonymität von Überweisungen innerhalb der neuen Bank gegenüber staatlichen Interessen durchgesetzt und technisch gewährleistet werden kann (siehe unten), wird sich der Bargeldbedarf möglicherweise stark reduzieren, gleichermaßen auch die Bargeldherstellung und -verteilung durch die Bundesbank, was ebenfalls eine volkswirtschaftliche Kostenersparnis darstellt.

Die Anonymität von Geldtransfers sollte eigentlich als ein Grundrecht angesehen werden (wie die Unverletzlichkeit des Körpers und der Wohnung, wie die Meinungsfreiheit oder das ‚Briefgeheimnis‘ etc.). Sie ist deswegen auch ein Desiderat bei der Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Innerhalb der vorgehend skizzierten neuen Bank sollte sie technisch möglich sein, entweder durch Formierung von anonymen Pools oder intern wie auch extern durch eine ‚Kryptowährung‘, die spezifisch für diesen Zweck von der neuen Bank auf einem Träger ausgegeben (oder intern derart verwendet) wird. Die gesetzliche Regelung für die Höhe eines anonymen Freibetrages kann innerhalb der Bank (neu) geregelt werden oder eben (wie bisher) durch andere gesetzliche Vorgaben.

Bei der obigen Skizze wurde eine begriffliche Unterscheidung gemacht, die nicht allgemein verbreitet ist, im rechtlichen und wirtschaftlichen Gebrauch möglicherweise auch nicht klar definiert ist. Unter Darlehen wird im vorliegenden Text verstanden, dass ein bereits vorhandenes ‚Vollgeld‘ verliehen wird, während als Kredit jener Vorgang bezeichnet wird, der bei der Vergabe neues Geld schöpft, das bei der Tilgung des Kredites wieder getilgt wird. Die neue Bank soll eine reine Vollgeld-Bank sein, denn sie ist formal aus Bargeld ‚entstanden‘. Die Bank darf kein neues Geld schöpfen (explizites Verbot; der Vorgang dieser Art Geldschöpfung wird mit dem obigen Gesetzentwurf damit erstmals rechtlich beschrieben und verankert; bislang ist er ein ‚Brauch‘ der im Rechtssystem nicht definiert und direkt reguliert sondern von ihm als gegeben vorausgesetzt wird). Es ist vor allem der unkontrollierte Geldschöpfungsprozess der Zentralbanken und der Geschäftsbanken, der dafür verantwortlich ist, dass das gegenwärtige Geldsystem aus den Fugen geraten ist.

Die mit dieser Skizze umschriebene neue Bank kann hier nur bedingt gegensteuern: sie kann nicht die allgemeine Inflation verhindern und nur in geringem Umfang die negativen Folgen der Geldpolitik auf der Ebene der EZB kompensieren. Sie ist in erster Linie gedacht als Sicherungsinstrument des Bürgers gegen drohende Bankenausfälle sowie als Instrument, um den Zahlungsverkehr so effizient und kostengünstig wie möglich zu gestalten. Es dürften mit ihr bzw. bei ihr die derzeit üblichen Ausfallsicherungssysteme im Bankwesen nicht mehr nötig sein.

Es könnte sein, dass die neue Bank, wenn sie verwirklicht wird, riesige Liquiditätsüberschüsse haben wird. Es könnte sein, dass dadurch die gängigen Fazilitäten, Tenderverfahren und der Interbankenhandel sich verändern. Wie auch immer das im Detail verhandelt und geregelt werden wird, so sei immer das oberste Ziel, im Tätigkeitsbereich der neuen Bank den Wert des Geldes und seine Verfügbarkeit zu stabilisieren sowie den Zahlungsverkehr, dezidiert abgestimmt auf die berechtigten Bedürfnisse der wirtschaftlich tätigen Subjekte, effizient und kostengünstig auszuführen.

Da die Bank keine eigenen Kredite (siehe oben!) ausgibt und Darlehen (siehe oben!) nur vermittelt, muss sie kein Eigenkapital im traditionellen Sinne bereithalten. Sie haftet nur für den Zahlungsverkehr, für die digitale Verwahrung des Geldes und für ihre Vermittlungs- und Prüfungstätigkeit im Bereich von Darlehen. Diese Art Haftung lässt sich möglicherweise sogar rein versicherungstechnisch abdecken. Dennoch ist ein gewisses Eigenkapital natürlich notwendig. Es sollte vorzugsweise so aufgebracht werden, wie es im Genossenschaftsbereich üblich ist. Dies ist auch beim Gründungsvorgang zu berücksichtigen.

Sehr wahrscheinlich wird die Bank mit den Einlagen und im Auftrag ihrer Kunden Überschüsse erwirtschaften können. Im schlimmsten aller denkbaren Fälle müssen die Kunden die kompletten Kosten des Zahlungsverkehrs und der Verwahrung gemeinsam (und anteilig) selbst tragen. Im Gegenzug aber können sie ihr Geld in Sicherheit wiegen. Es ergibt sich aus der bisherigen Darstellung, dass für die Bank technisch gesehen die Datensicherheit aller Geldverwahrungen und -bewegungen den größten Aufwand darstellen wird. Es könnte sich dabei ergeben, dass eine gewisse Regionalisierung und Dezentralisierung, etwa aus Gründen rein technischer Ausfallsicherheit, von Vorteil ist, auch wenn Zentralisierung, Gleichförmigkeit und Masseneffekte wichtige Hebel bei der Umsetzung des Projektes sein werden. Wie oben bereits angedeutet könnte vielleicht ein Teil des aktuell bestehenden Bankensystems in das hier skizzierte Projekt eingebunden werden (quasi als Dienstleister), wenn dies volkswirtschaftliche Ressourcen einspart.

Die Ausführungen und Gedanken zu dieser ‚neuen Volksbank‘ könnten hier noch länger fortgesetzt werden. Es ist aber hoffentlich die damit intendierte Idee schon soweit klar geworden, dass sie diskussions-, resonanz- und entwicklungsfähig ist. Die Absicht des Autors beim Schreiben war es, diesbezüglich nur einen ‚Kristallisations-keim‘ auszulegen. Ob er aufgegriffen wird (weil er vielleicht ein allgemeines Bedürfnis anspricht) und ob er von fachlich besser geeigneten Personen weiterentwickelt wird, liegt nicht in der Hand des Autors.

Über Geld wird viel geredet, im Leben aller Menschen spielt es eine zentrale Rolle, für das Funktionieren moderner Wirtschaft ist es unersetzlich. Es ist deshalb wichtig, dass alle Menschen auch ein angemessenes Verständnis darüber haben, wie Geld ‚funktioniert‘ und wie es laufend und - man möchte fast sagen - betrügerisch von jenen missbraucht wird, die es in die Welt bringen und verwalten. Es wurde deshalb im § 7 des vorliegenden Gesetzentwurfes der Vorschlag gemacht, das Thema GELD bereits in der Schule zu einem Thema zw. Pflichtfach zu machen – auch wenn dieser Vorschlag mit dem hier beschriebenen Gesetzesvorhaben zunächst nichts zu tun haben scheint.

@Weiner grüßt das Forum, wünscht besinnliche Tage 'zwischen den Jahren' sowie einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2022.


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