Volksinitiative werthaltiges und sicheres Geld - Teil 1 Einführung

Weiner, Montag, 27.12.2021, 02:18 (vor 1067 Tagen)4460 Views

Guten Morgen!

Nachdem ich immer wieder auf das ungenutzte Instrument der 'Direkten Demokratie' hingewiesen habe, wurde ich aufgefordert, endlich einmal ein Beispiel zu geben. Ich komme diesem Wunsch heute und hiermit nach. Zuerst hatte ich vor, ein Pandemie-Statistik-Gesetz zu entwerfen, aber da hier ohnehin genug über 'Corona' geschrieben wird, bleibe ich beim traditionellen Thema des Forums.

Mein Beitrag hat drei Teile. Der erste ist eine Einführung, die die formelle Begründung eines Gesetzentwurfes vorläufig ersetzen soll. Der zweite Teil ist der Gesetzestext selbst, der allerdings nur skizzenhaft formuliert ist, denn ich bin in diesem Bereich kein Fachmann und auch kein Jurist. Im dritten Teil füge ich ein paar ergänzende Gedanken an, die die Intention des Projektes weiter verdeutlichen sollen. Soweit also die Vorbemerkung für die Leser hier im Forum, auf dem ich den Text erstmals veröffentliche.

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Volksinitiative „Sicheres Geld und kostengünstiger Zahlungsverkehr“

Geld ist überaus nützlich für eine gut funktionierende Wirtschaft, und jeder ‚hat‘ es gern. In den letzten Jahren bereitet es seinen Besitzern aber mehr und mehr Unbehagen. Es verliert unaufhaltsam an Wert (Inflation); für seine Hinterlegung bei der Bank sind Gebühren zu bezahlen (Verwahrentgelt); den Zahlungsverkehr will der Staat bis auf die individuelle Ebene hinab überwachen können (Bargeldverbot); und wenn eine Bank oder gar das gesamte Bankensystem zusammenbricht, ist das ganze liebe Geld verloren (Finanzkrise).

Vergleicht man das Geldsystem einer Wirtschaft mit dem Straßenverkehr, so kann man aktuell feststellen, dass die Straßen den Banken gehören (Zahlungsverkehrssysteme), dass der Autofahrer den Banken ständig Maut bezahlt (Kontoführungsgebühren), und wenn es schlimm ausgeht, dann ist der Autobesitzer drittens sogar sein Auto los: denn das Guthaben bei einer Bank (Buchgeld) ist lediglich eine Forderung gegen die Bank, die man bei einer Bankinsolvenz nur mühsam und gegebenenfalls nur noch teilweise durchsetzen kann.

Um solche misslichen Umstände abzuschaffen, sollte Geld zu einem sicheren und öffentlichen Gut gemacht werden. Vergleichbar wird das Straßennetz eines Landes heute vom Staat verwaltet, die Fahrtüchtigkeit der Automobile wird vom TÜV regelmäßig überprüft und sie gehören voll und ganz ihren Besitzern - und zerfallen auch dann nicht, wenn sie in der Garage stehen.

Von der Politik bekommt der Bürger bei entsprechenden Wünschen nach einem öffentlich gesicherten und verwalteten Geldsystem allerdings keine Unterstützung. Denn die Politik folgt bevorzugt den Interessen der Banken. Beiden geht es gleichermaßen um die Befestigung und Ausdehnung ihres Einflussbereiches, und sie haben erkannt, dass es das Beste für sie ist, wenn sie dabei kooperieren. Die Interessen der Bürger, die den Staat ja konstituieren und die ihre Volkswirtschaft am Laufen halten wollen, sind für Politiker und Banken offenbar nachrangig. Gelegentlich hat man sogar den Eindruck, als würden Politiker und Bankenmacht die wirtschaftlich tätige Bevölkerung nur als Objekte der Ausbeutung ansehen.

Es ist unter solchen Umständen naheliegend und fast zwingend, dass die Bürger die Sorge um ihr ‚gutes Geld‘ selbst in die Hand nehmen. Seit 150 Jahren gibt es hierfür die Idee und bewährte Tradition der genossenschaftlichen Sparkasse (‚Volksbank‘), und seit 250 Jahren gibt es den Gedanken und das Verfahren der „Direkten Demokratie“. Der nachfolgende Vorschlag zur Sicherung und zur Reform des gegenwärtigen Geldsystems ist beiden Ideen- und Traditionssträngen verpflichtet. Es handelt sich bei diesem Vorschlag um einen Versuch, die Diskussion um das Geldsystem erneut in Gang zu bringen und erste Reformschritte vielleicht real zu verwirklichen.

Weil das Instrument der ‚Direkten Demokratie‘ (Volksinitiative mit Volksabstimmung) nicht allgemein bekannt ist, wird es hier mit vier Sätzen ganz kurz umrissen. Es besteht im Kern darin, dass die Bürger eines Staates sich ihre Gesetze unmittelbar selbst geben können. Dafür ist es nötig, dass eine Initiativgruppe einen Gesetzentwurf erarbeitet und mit einer Unterschriftensammlung allgemeine Unterstützung für diesen Entwurf sucht. Ist eine ausreichende Mindestanzahl von Unterstützern gefunden (Quorum), kann der Gesetzentwurf der zuständigen Regierung oder dem Parlament vorgelegt werden. Wird er dort abgelehnt, kann er dennoch zu einem Gesetz werden, wenn er durch eine weitergehende, dann amtliche Unterschriftensammlung und ggfs. durch eine Volksabstimmung von der Bürgerschaft mit einer Mehrheit angenommen wird.

Es folgt im nächsten Beitrag die eigentliche Skizze für den Gesetzentwurf.


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