Und so fängt es an:
Die schwedische Regierung hat lange auf die Selbstdisziplin ihrer Mitbürger gesetzt. Doch am 8. Januar 2021 verabschiedete das Parlament ein Pandemiesondergesetz. Mit seinem Inkrafttreten - zwei Tage später - erhielt das Kabinett erstmals eine rechtliche Grundlage, um Beschränkungen verpflichtend zu machen. Vor allem sollen Menschenansammlungen vermieden werden - an öffentlichen Plätzen, in Gastronomiebetrieben, dem Einzelhandel, dem öffentlichen Personennahverkehr und in Freizeitanlagen. Selbst ein breitangelegter Lockdown scheint inzwischen nicht mehr völlig ausgeschlossen. Regierungschef Stefan Löfven berichtete, dass die Regierung über einen entsprechenden Plan verfügt, auf den sie zugreifen kann, wenn sich die Lage weiter verschärfen sollte.
Weniger Besucher für weniger Infektionen
Vorerst wird ein Teil der Ende Dezember verkündeten Empfehlungen in verpflichtende Auflagen umgewandelt. Alle Anbieter "überdachter" Aktivitäten müssen ihre Besucherzahlen begrenzen. In Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie dem Einzelhandel müssen pro Besucher mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. An den Eingängen von Geschäften und Einrichtungen besteht die Pflicht, Informationen zur maximalen Kundenzahl anzugeben und die Einhaltung der Zutrittszahlen zu gewährleisten. In Restaurants und Bars dürfen bis zum 7. Februar 2021 maximal vier Personen zusammensitzen. Genauso lange gilt dort ab 20 Uhr auch ein Alkoholausschankverbot.
Fernunterricht und Maske kein Tabu mehr
Vorerst auf freiwilliger Basis erhalten Schulen für die unteren Altersgruppen die Möglichkeit, auf Fernunterricht umzustellen. Eine entsprechende Entscheidung liegt bei der jeweiligen Schuldirektion, soll aber erst fallen, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Reduzierung der Kontakte, wie die Verlegung eines Teils des Unterrichts auf den Nachmittag, ausgeschöpft sind. Kinder und Jugendliche, die 2005 oder später geboren wurden, können auch weiterhin normal an Sport-, Kultur- und Freizeitaktivitäten teilnehmen.
Ältere Schüler genießen weniger Freiraum. Die bis zum 24. Januar 2021 geltende Fernunterrichtsempfehlung für Gymnasien wurde bis zum 1. April 2021 verlängert. Allerdings sollen die betroffenen Schulen eine Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht (bis 80 Prozent) organisieren.
Mehr Homeoffice
Bis zum 7. Februar 2021 sollen auch bestimmte öffentliche Einrichtungen geschlossen sein, darunter Schwimmbäder, Bibliotheken oder Museen. Nicht notwendige Events sollen bis dahin nicht stattfinden. Alle Mitarbeiter staatlicher Agenturen, deren Präsenz im Büro nicht zwingend notwendig ist, werden per Regierungsauftrag ins Homeoffice geschickt.
Private Arbeitgeber sollen dem Beispiel nach Möglichkeit folgen. Dort, wo Arbeit im Homeoffice keine Option ist, könnte das Schwedische Zentralamt für Arbeitsumwelt vorbeischauen. Dieses wurde von der Regierung beauftragt, "gezielte Aufsichtsmaßnahmen mit Schwerpunkt auf gefährdeten Branchen für die Corona-Ausbreitung" durchzuführen. Im Fokus dürfe unter anderem die Einhaltung der Coronaregeln stehen, die das Amt veröffentlicht.
Als letztes skandinavisches Land schließt sich Schweden nun auch dem Trend zur Mund-Nase-Bedeckung an. Die seit dem 7. Januar 2021 geltende landesweite Anweisung zum Tragen von Gesichtsschutz im öffentlichen Nahverkehr zu Stoßzeiten (7:00 bis 9:00 Uhr sowie 16:00 bis 18:00 Uhr) wurde bis zum Frühling verlängert.
Nun auch strengere Einreiseregelungen
Ein Verbot von Auslandsreisen besteht nicht. Das schwedische Außenministerium empfiehlt jedoch, nicht notwendige Auslandsreisen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Europäische Union (EU), Island, Norwegen, Schweiz) zu unterlassen. Wegen der Entdeckung der neuen Virus-Variante im Vereinigten Königreich, gilt dies seit dem 21. Dezember vorerst auch wieder für Großbritannien und Irland.
Bei der Einreise befolgte Schweden bisher nur die von Brüssel erlassenen Regeln für Drittstaaten. Die Ausbreitung der britischen Covid-19-Mutation veranlasste die Regierung in Stockholm jetzt, auch eigene Einreiseverbote zu verhängen. Diese gelten seit Ende Dezember 2020 bereits für das Vereinigte Königreich sowie Dänemark, ab dem 25. Januar 2021 nun auch für Norwegen. Bis zum 14. Februar dürfen aus dem Vereinigten Königreich nur noch schwedische Staatsbürger sowie Warentransporteure nach Schweden. Aus Dänemark und Norwegen ist zusätzlich noch die Einreise von Berufspendlern erlaubt. Von den Einreisebeschränkungen ausgenommen sind Kinder, die zu ihren Eltern nach Schweden fahren, samt Begleitperson.
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