Hallo Mabraton. (mT)

DT, Donnerstag, 21.01.2021, 23:56 (vor 1152 Tagen) @ mabraton4085 Views

Statistische Anomalien wie zB das Benfordsche Gesetz lassen sich bei Wahlen nicht anwenden. Begründung siehe hier.

https://www.degruyter.com/view/journals/jbnst/231/5-6/article-p719.xml

http://www-personal.umich.edu/~wmebane/inapB.pdf

https://courses.math.tufts.edu/math19/duchin/dmo.pdf

. It is not simply that the Law occasionally judgesa fraudulent election fair or a fair election fraudulent. Its ‘‘success rate’’ either way is essentially equivalent toa toss of a coin, thereby rendering it problematical at best as a forensic tool and wholly misleading at worst.

Das ganze auch in D angewendet:
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1799846

Und hier auch auf deutsch:

https://blogs.uni-due.de/wissenschaft-politik/2013/11/04/wahlbetrug-bei-bundestagswahlen/


Und ich möchte die oben im ersten Post von @B.o.bachter angeführten statistischen Auswertungen nicht nur für Georgia, PA, AZ, MI und Wisconsin sehen, sondern auch für Staaten, die an Trump gingen. Welche Werte erhält der gute Mann dort?

Und die 150000 bei den Mail-in Ballots after deadline in Arizona als Zahl, die genannt ist. Ist das eine Schätzung, oder woher kommen die 4 Nullen? Bei den anderen Zahlen werden doch auch "genaue" Zahlen suggeriert.


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