ZBG ist keine Neuformatierung des Wertpapiers "Staatsanleihe" (Weitergehend zum Wesen des ZBG)

Ashitaka, Montag, 18.09.2023, 20:17 (vor 434 Tagen) @ Beo22184 Views
bearbeitet von Ashitaka, Montag, 18.09.2023, 20:38

Hallo Beo2,

Das ZBGeld ist nichts anderes als eine Neuformatierung der Staatsanleihe - d.h. ein neues "Layout" und eine standardisierte, umlauffähige "nominale Zerstückellung" dieses Schuldscheines.

Nix mit Neuformatierung des Wertpapiers (Staatsanleihe). Das bleibt wie es ist.
Das ZBG wird als eine Verbindlichkeit (Nichtvermögensgegenstand) bei der ZB passiviert.
Ein nur aktivierbares Wertpapier kann nicht nominal zerstückelt passiv werden.

Folglich ist und bleibt auch das ZBGeld ein Schuldschein des Staates, nur in neuem Gewand. Der momentane Halter eines ZBGeld-Betrages ist somit immer der momentane Gläubiger des Staates: Die Gläubiger wechseln, der Schuldner bleibt stets derselbe.

Die Geschäftsbanken aktivieren Ansprüche auf ZBG, die Zentralbanken passivieren es gegen die Rückforderung. Es geht der ZB bzw. bei jedem geldpolitischen Verfahren nur um das aus der Einreichung / dem Ankauf der Sicherheit erweckte "Vertrauen in die Haftbarkeit".

Und es geht noch tiefer; hat eine tiefere Ebene: Es ist ein "nicht-monetärer, realwirtschaftlicher Kreditvertrag"´zwischen dem Geldhalter und dem Staat.

Fantasie. Und du fantasierst nur deshalb, weil dir gar nicht klar ist, dass Zentralbankgeld ein Passivum darstellt, dessen Guthaben die Nichtzentralbanken spiegelbildlich nur aktivieren können.

Der Gläubiger hat dafür bereits etwas geleistet oder (vermittels eines Pfandes) verbindlich zu leisten versprochen. Was bekommt denn der Staat für seinen neuformatierten Schuldschein ZBGeld?

Nix Neuformatierung. Das Wertpapier (die Staatsanleihe) bleibt unberührt (im Pfandpool oder Aktiva aus dem Eigentum der ZB).

[/b] Er bekommt dafür die REALen Arbeitleistungen seiner Beamten und Angestellten sowie Waren und Dienstleistungen privater Lieferanten - er geht mit seinen Schuldscheinen sozusagen einkaufen.
Und was schuldet dann der Staat dem Schuldschein-/ZBGeld-Akzeptanten?

Die Frage lautet eigentlich nicht was, sondern wann. Aber das ist in Zeitspannen/Terminüberlagerungen zu denkender Debitismus für Hartgesottene.

Der Staat schuldet dem Halter des Wertpapiers (hier der ZB) zu den vereinbarten Terminen ZBG (Zins und Rückzahlung). Dem ZBG-Halter schuldet der Staat solange wie keine Zerschlagungsbewertung nötig wird (solange Vertrauen in Haftbarkeit > 0) erst mal gar nichts aus seiner im Rahmen des geldpolitischen Verfahrens hinterlegten Staatsanleihe.

Der ZBG-Halter besitzt solange einen ganz anderen Vermögensgegenstand (bilanziell wie sprichwörtlich) mit dem er alle auf diesem gesetzlichen Zahlungsmittel lautbaren Schulden (Abgaben-/ Privatschulden) erfüllen kann. Und wenn du dir eines Tages beim Gedanken an Geld wirklich erklären kannst, woraus sich diese garantierte Erfüllungsfunktion ableitet, dann begreifst du auch was das Wesen des ZBGs ist (Vertrauen in Haftbarkeit = die zedierte und von allen Abgabenschulden befreiende Eigenschaft "Macht"!).

[/b] Er schuldet ihm all die REALen staatlichen Dienstleistungen sowie die staatliche Infrastrukur, die von den Bürgern bestellt und vom Staat Monat für Monat geliefert werden. Durch die Steuerforderung stellt er dann diese Leistungen & Lieferungen den Bürgern sozusagen in Rechnung und zieht folgerichtig! seine Schuldscheine wieder ein, um sie durch seine Zentralbank (wo sie herkamen!) wieder vernichten zu lassen oder zu recyklen. Er sagt: "Habe nun meine Gegenleistung geliefert, unseren Vertrag erfüllt, also her mit meinen Schuldscheinen!"
Damit schließt sich der Kreis, der mit der Staatsanleihe (zwecks Finanzierung der Staatsausgaben) begonnen hat. Und eine neue Runde beginnt ...

Der Kreis schließt sich in der real zeitlichen Folge nicht. Von Anfang an nicht. Weiß jeder Debitist.

Durch die völlig sinnfreie Beteiligung von privaten Banken innerhalb dieses "primären Kreislaufs" einer Staatsanleihe wird dieser verfälscht und deformiert: Sie stellen eine sinnlose Mautstelle innerhalb dieses Kreislaufs dar, wo der Staat bzw. die Steuerzahler eine "Geldschöpfungs'maut" entrichten müssen.

Die Beteiligung ist nicht sinnfrei. Das aber begreift nur jemand, der die Wahrheit akzeptiert und eine unsere Zukunftserwartungen handelbare Staatsanleihe nicht mit einem Kreditvertrag gleichsetzt. Was die Zukunft langfristig bringt, ist jedem Debitist bekannt.

Das ist "Debitismus" pur, sozusagen vom Unsinn gereinigt!

Es ist Stuss. Fängt schon damit an, dass ZBG im Debitismus (der Betrachtung dessen was passiert solange Schulden im Spiel sind) kein Aktivum, sondern ein Passivum ist.

Immer und ausschließlich.

Herzlichst,

Ashitaka

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