Nö Nö!
Hallo Beo2,
Würden die Banken das dem Staat "verliehene" bzw. (für 24 Stunden) vorgesstreckte Geld (ZB-Geld!) nicht umgehend von der staatseigenen ZB zurück erhalten, wären sie praktisch insolvent (und mit ihnen auch alle anderen = Dominoeffekt).
Wir Zeit, dass du dich mal mit der global verstrickten Halterstruktur (SHSS) und daraus ableitbaren, systematischen Bedeutung der Handelserträge von Staatsanleihen für eine Aufrechterhaltung der globalen Vorsorge-/Renten-/Bankensysteme (des Staatsfinanzierungssystems) beschäftigst. Sekundärmarkt und so. Dann wird dir auch klar, wer hier am Ende überhaupt nur zur ZB rennen kann/wird. Es ging und geht im Hinblick auf die Summe aller erworbenen Staatspapiere nie darum, sie "umgehend" nach der Emission Abseits des Marktes (funktioniert rechtlich nicht) zur ZB weiterzureichen. In Bezug auf eine dennoch hohe Geschwindigkeit (schnell damit zur ZB) betrifft dies einzig und allein Spitzen.
Also müssten sie die Kreditgewährung an den Staat - in waschechtem ZB-Geld wohlgemerkt! - einstellen oder sehr sehr stark einschränken. Im heutigen System brächte damit die Staatsfinanzierung schnell zusammen.
Es sind keine Kreditforderungen! Den Ansatz wirst du bei keiner Bieterbank vorfinden.
Das ZBG wird dem Staat nicht via Kreditgeschäft (Bilanzausweitung der Bieterbank) bereitgestellt, sondern via Anleihenzeichnung (Aktivtausch ZBG in Wertpapiere).
+++ Der Staat (Schuldner) verschreibt sich in einem Wertpapier (welches jedem zukünftig erdenklichen Inhaber zum vereinbarten Termin Zins- und Rückzahlung garantiert) und eben nicht in einem Kredit-/Sicherheitenvertrag gegenüber der Bieterbank.+++
Herzlichst,
Ashitaka
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