Eine Ergänzung zu deiner "Simulation von Argumentation" ...

Beo2, NRW Witten, Samstag, 16.09.2023, 13:57 (vor 433 Tagen) @ Ashitaka2393 Views
bearbeitet von Beo2, Samstag, 16.09.2023, 14:40

Rechtlich fing die Währungsreform 1948 entgegen deiner Kreditvergabefantasien damit an, dass die Länder zunächst selbst Schuldtitel ausstellten (gedeckt durch nichts anderes als ihr zukünftiges Steueraufkommen). Diese wurden danach zunächst in ihre eigenen Schuldbücher gebucht! Es handelte sich dabei um nichts anderes als Solawechsel (d.h. Wechsel durch die sich der Aussteller selbst zur Zahlung verpflichtet).

Anschließend erst wanderten diese Titel in Summe der Zahlungsverpflichtungen aller Länder ((Ende 1948 >5 Milliarden DM) für die Besicherung der aktivierten Ausgleichsfoderung zur BdL, wohingegen zu Beginn der Reform die 6,3 Milliarden Bargeldumlauf (ZBG) passiviert wurden.
Derweil beruht die BdL-Passivierung des Zentralbankgeldes/-guthabens natürlich auf einer Rückgabeverpflichtung dieser bis dahin verwahrten Schuldtitel.

Ganz meine Rede! Die 6,3 Milliarden Bargeldumlauf wurden also zum Löwenanteil (>5 Milliarden) durch "Schuldtitel der Länder", wie Du selbst schreibst, "besichert".

Dem größeren Teil des ZBG, so steht es auch in dem von dir verlinkten Bericht, stehen deshalb gar keine Kassen- / Wirtschaftskredite gegenüber, sondern durch SolaWechsel/Schuldtitel der Länder besicherte Ausgleichsforderungen.

Auch diese "Ausgleichsforderungen gegen die öffentl. Hand" waren also (unbefristete) Schulden der Länder .. sprich: Direktfinanzierung (ZB-Kreditierung) des Staates und seiner Bürger, zinslos wohlgemerkt!
In meinem umgangsprachlichen Verständnis sind "Schuldtitel" eben nichts anderes als diverse Arten von "verbrieften" Kredit- oder Darlehensverträgen.

Auf Seite 14 (unten) kannst du dir in dem Monatsbericht Januar 1949 die Bilanz der BdL zum 31.12.1948 noch mal genau ansehen und thematisch noch etwas dazulernen, statt deine laienhaften Müllrecherchen hier als Tatsachen zu verdrehen.
https://www.bundesbank.de/resource/blob/690212/3e13d1071de8502d2c75c76a249d3f54/mL/1949...

Die Kassenkredite betrugen zum 31.12.1948 nur 98,8 Milionen DM, was lediglich einen Anteil von 0,78% der BdL-Aktiva i.H.v. 12,5 Milliarden DM ausmachte!

Hinzu kommen aber noch die dort aufgeführten 510 Millionen an kurzfristiger Kreditierung/Monetarisierung von "Schatzwechsel und Schatzanweisungen der Länder" - macht also zusammen 4,8% der Bilanzsumme der BdL.
Und es kommen dann noch weitere 7,5 Milliarden an "Forderungen gegen die öffentliche Hand aus der Neuordnung des Geldwesen" dazu .. das macht suma sumarum 8 Milliarden an Staatsschulden, bei einer BdL-Bilanzsumme von 12,5 Milliarden. Das macht also 64% der BdL-Bilanzsumme, als Umfang der Direktfinanzierung der öffentl. Hand!

Im "Monatsbericht Dezember 1950", auf den ich mich hauptsächlich bezog:
+ https://www.bundesbank.de/resource/blob/690276/01023fffa37d1e8e37fe14d9ebee3b8b/mL/1950...

lesen wir auf Seite 15, dass Ende 1950 "kurzfristige Kredite an öffetl. Hand" bereits ca. 1,1 Milliarden DM betrugen - Ende 1948 waren es ja nur gut 0,5 Milliarden - also Kassenkredite, Schatzanweisungen und sonstige, nämlich zur regulären Vorfinanzierung laufender Staatsausgaben der BRD durch die BdL.
Diese 1,1 Milliarden gehen nochmals detailliert auch aus der Bilanzaufstellung der BdL (zum 31.12.1950) auf Seite 47 hervor, sowie die Bilanzsumme von 17,1 Milliarden. Das macht dann 6,4% der Bilanzsumme .. also eine Steigerung gegenüber Ende 1948!

Hinzu kommen dann noch die dort aufgeführten ca. 7,8 Milliarden an "Ausgleichsforderungen gegen die öffentl. Hand". Dieser Anteil der (unbefristeten) öffentl. Schulden betrug somit knapp 46% der BdL-Bilanzsumme. Mit den erwähnten 1,1 Milliarden an kurzfristigen Schulden sind es zusammen 52% der BdL-Bilanzsumme, gegenüber 64% Ende 1948.

Deine Selbstbeweihräucherungs-/Selbstdarstellungspamphlete sind - das muss zur Verteidigung der Ontopic-Ernsthaftigkeit dieses Forums auch mal wieder erwähnt werden - wirklich unerträglich. Vieles wirkt auf thematisch unvertraute Leser sicher darstellerisch ernst, stellt sich dann aber bei der eigenen Auseinandersetzung als völlig ungenaues und verdrehtes Geschreibsel heraus.

Ich vermisse in deinem polemischen Geschreibsel immer noch deine (und anderer Schreiber) Beweisführung, dass bei dieser, von mir aufgezeigten Verschuldung der öffentl. Hand in den Jahren 1948-50 (ff) irgendwelche "private Bieterbanken" eine bedeutsame Vermittlerrolle gespielt hätten - was das eigentliche Thema dieses Unterfades ist. Ich sage: Sie spielten dabei gar keine Rolle.
Die ersten Staats-/Bundesanleihen der BRD bei privaten Gläubigern erfolgten erst ab 1952, zunächst in Höhe von 0,5 Milliarden DM.

Du solltest wissen: Eine halbe Wahrheit ist halbe Lüge. Du kannst hier viele Leser zum Narren halten, mich aber ganz sicher nicht.

Gruß, Beo2


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