Junge Junge Junge
Hallo Beo2,
irgendwann hat auch Beo2 seinen Heureka-Moment. Haben wir alle hinbekommen, mal früher, mal später.
Ganz meine Rede! Die 6,3 Milliarden Bargeldumlauf wurden also zum Löwenanteil (>5 Milliarden) durch "Schuldtitel der Länder", wie Du selbst schreibst, "besichert".
Nein, nicht der Bargeldumlauf, sondern die Forderungen der BdL wurden durch die Schuldtitel besichert.
Auch diese "Ausgleichsforderungen gegen die öffentl. Hand" waren also (unbefristete) Schulden der Länder .. sprich: Direktfinanzierung (ZB-Kreditierung) des Staates und seiner Bürger, zinslos wohlgemerkt!
Nein, die die Forderungen besichernden Schuldtitel der Länder hatten Laufzeiten. Ist noch gar nicht solange her, dass sie fällig wurden. Die Forderungen der BdL beziehen sich auf den Rückforderungsanspruch des ZBGs. Was du nicht begreifst, ist, dass die Schuldtitel der Länder nur der Besicherung der BdL-Aktiva dienten. Sonst wären sie ja selbst als Aktiva (Wertpapiere) ausgewiesen worden. Aufgrund des vertraglichen Einlösungsversprechens findest du auf der Passiva der BdL dagegenstehend das solange eingeräumte ZBG.
In meinem umgangsprachlichen Verständnis sind "Schuldtitel" eben nichts anderes als diverse Arten von "verbrieften" Kredit- oder Darlehensverträgen.
Was eben zu kurz geht. Die Länder haben einseitig Sola-Wechsel ausgestellt, keine zweiseitigen Kredit- / Darlehensverträge.
Auf Seite 14 (unten) kannst du dir in dem Monatsbericht Januar 1949 die Bilanz der BdL zum 31.12.1948 noch mal genau ansehen und thematisch noch etwas dazulernen, statt deine laienhaften Müllrecherchen hier als Tatsachen zu verdrehen.
https://www.bundesbank.de/resource/blob/690212/3e13d1071de8502d2c75c76a249d3f54/mL/1949...Die Kassenkredite betrugen zum 31.12.1948 nur 98,8 Milionen DM, was lediglich einen Anteil von 0,78% der BdL-Aktiva i.H.v. 12,5 Milliarden DM ausmachte!
Hinzu kommen aber noch die dort aufgeführten 510 Millionen an kurzfristiger Kreditierung/Monetarisierung von "Schatzwechsel und Schatzanweisungen der Länder" - macht also zusammen 4,8% der Bilanzsumme der BdL.
Nee, die kommen nicht hinzu. Sind auch keine 510 Millionen, sondern 510.000 DM.
Und es kommen dann noch weitere 7,5 Milliarden an "Forderungen gegen die öffentliche Hand aus der Neuordnung des Geldwesen" dazu .. das macht suma sumarum 8 Milliarden an Staatsschulden, bei einer BdL-Bilanzsumme von 12,5 Milliarden. Das macht also 64% der BdL-Bilanzsumme, als Umfang der Direktfinanzierung der öffentl. Hand!
Nein. Dem Ausweis dieser Rückforderungsansprüche "haften" ja die bei der BdL eingereichten Schuldtitel der Länder an. Der Heurekamoment lässt bei dir noch auf sich warten, was?
Im "Monatsbericht Dezember 1950", auf den ich mich hauptsächlich bezog:
+ https://www.bundesbank.de/resource/blob/690276/01023fffa37d1e8e37fe14d9ebee3b8b/mL/1950...lesen wir auf Seite 15, dass Ende 1950 "kurzfristige Kredite an öffetl. Hand" bereits ca. 1,1 Milliarden DM betrugen - Ende 1948 waren es ja nur gut 0,5 Milliarden - also Kassenkredite, Schatzanweisungen und sonstige, nämlich zur regulären Vorfinanzierung laufender Staatsausgaben der BRD durch die BdL.
Diese 1,1 Milliarden gehen nochmals detailliert auch aus der Bilanzaufstellung der BdL (zum 31.12.1950) auf Seite 47 hervor, sowie die Bilanzsumme von 17,1 Milliarden. Das macht dann 6,4% der Bilanzsumme .. also eine Steigerung gegenüber Ende 1948!
Das sind kurzfristige Kassenvorschüsse, die es auch nicht einfach so gab, sondern nur wenn sie durch entsprechende Einnahmen über die Laufzeit gedeckt wurden.
Hinzu kommen dann noch die dort aufgeführten ca. 7,8 Milliarden an "Ausgleichsforderungen gegen die öffentl. Hand". Dieser Anteil der (unbefristeten) öffentl. Schulden betrug somit knapp 46% der BdL-Bilanzsumme. Mit den erwähnten 1,1 Milliarden an kurzfristigen Schulden sind es zusammen 52% der BdL-Bilanzsumme, gegenüber 64% Ende 1948.
Du vergleichst hier Aktiva Ansätze, die vom zugrunde liegenden Rechtsgeschäft nix miteinander gemein haben.
Ich vermisse in deinem polemischen Geschreibsel immer noch deine (und anderer Schreiber) Beweisführung, dass bei dieser, von mir aufgezeigten Verschuldung der öffentl. Hand in den Jahren 1948-50 (ff) irgendwelche "private Bieterbanken" eine bedeutsame Vermittlerrolle gespielt hätten - was das eigentliche Thema dieses Unterfades ist. Ich sage: Sie spielten dabei gar keine Rolle.
Die ersten Staats-/Bundesanleihen der BRD bei privaten Gläubigern erfolgten erst ab 1952, zunächst in Höhe von 0,5 Milliarden DM.
Du bringst da einiges durcheinander. Wir hatten uns eingangs über das heutige Prozedere der Staatsanleihenemission via Bieterbanken und des geldpolitischen Verfahrens (Repo-Geschäfte) der ZB unterhalten und nicht über die Währungsreform 1948. Vielleicht kann es dir wer anders nochmal erklären, dass die Länder zum Start Sola-Wechsel ausgestellt haben, welche anstatt der heutigen Staatsanleihen zum Zwecke der Besicherung der Forderungen als Schuldtitel bei der BdL hinterlegt wurden?! Sonst stöbere doch mal im alten EWF. Da hatten wir auch schon lang und breit drüber diskutiert.
Du solltest wissen: Eine halbe Wahrheit ist halbe Lüge. Du kannst hier viele Leser zum Narren halten, mich aber ganz sicher nicht.
Du hast, wie Paranoia dir die Tage auch bereits erklärt hat, einfach gar keinen Schimmer von den wirklichen Prozessen und Unterschieden der Rechtsgeschäfte, das ist der Punkt.
Herzlichst,
Ashitaka
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