Das Gesetz über die Deutsche Bundesbank vom 26.07.1957 - Paragraph § 20 ..!

Beo2, NRW Witten, Mittwoch, 13.09.2023, 19:30 (vor 436 Tagen) @ paranoia2757 Views
bearbeitet von Beo2, Mittwoch, 13.09.2023, 20:29

-> Die ursprüngliche ZB-Gesetzgebung von 1948ff wurde geändert, nachdem der ganze Laden rund, stabil und erfolgreich zu laufen begann. Der Staat wurde bis in die 50er Jahre weitgehend DIREKT von seinen Landes-Zentralbanken finanziert .. was zum Anwerfen des Deutschen Wirtschaftswunders geführt hatte.

Kassenkredite bei der Bundesbank umfassten einen Bruchteil der gesamten Staatsfinanzierung.

Welchen "Bruchteil" denn? etwa im Jahr 1958?

Natürlich lässt Du das unter den Tisch fallen und erweckst den Eindruck, dass sich die Republik nur über die Zentralbank finanzierte. Seriös geht anders!

Ich habe geschrieben: "weitgehend"!

Sogar nach 1957 ging es eine Weile noch weiter wie bisher - hier das Gesetz über die Deutsche Bundesbank vom 26.07.1957:
+ https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl157s0745...

Führe Dir zu Gemüte den kompletten Paragraph § 20 (zum Thema Kassenkredite, Anleihen u.a.) - das Dokument ist leider durch Passwort gesichert, so dass ich nichts rauskopieren kann.
__________________________

Tatsache ist, dass dem Bund und den Ländern noch in den 50er Jahren sog. Kassenkredite (= gedeckelte Überziehungskredite auf ZB-Konten) von der deutschen Zentralbank gewährt wurden. In welchem relativen Umfang diese direkte Staatsfinanzierung erfolgte, kann ich nicht zuverlässig beurteilen, da mir genaue Zahlen fehlen.
Es wäre auch interessant zu erfahren, WARUM diese Kredite (Kreditlinien) zurückgefahren oder ganz abgeschafft wurden, statt sie auf Dauer zum Hauptfinanzierungs'instrument des Staates, in Abhängigkeit vom BIP-Wachstum, zu machen. Ich vermute ganz stark, dass dies ein Dorn im Auge der Privatbanker war, die "nachdrücklich" auf die Politik bzw. Gesetzgebung eingewirkt haben.

Beo2


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