Ich bezog mich auf den Zeitraum ab Ende des WK-II in DE (= Reset der VW) - hast wohlweislich "übersehen". [edit]

Beo2, NRW Witten, Mittwoch, 13.09.2023, 17:08 (vor 436 Tagen) @ paranoia2770 Views
bearbeitet von Beo2, Mittwoch, 13.09.2023, 18:02

-> Der Staat wurde bis in die 50er Jahre weitgehend DIREKT von seinen Landes-Zentralbanken finanziert, was zum Anwerfen des Deutschen Wirtschaftswunders geführt hatte.

Kassenkredite bei der Bundesbank umfassten einen Bruchteil der gesamten Staatsfinanzierung. Natürlich lässt Du das unter den Tisch fallen und erweckst den Eindruck, dass sich die Republik nur über die Zentralbank finanzierte. Seriös geht anders!

Die Deutsche Bundesbank und das entsprechende Gesetz wurde aber erst im Jahr 1957 gegründet. Bei ihren Vorgängern sah es anders aus.
+ https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_die_Deutsche_Bundesbank
___________________________________________

+ https://www.verfassungen.de/de45-49/bizone-gesetz48-1.htm
ZITAT: "Gesetz Nr. 60 - Errichtung der Bank deutscher Länder
[..............]
Durch Gesetz vom 15. Dezember 1949 wurde der Artikel III. wie folgt geändert:
[..............]
- § 14 erhielt folgende Fassung:
"14. Die Bank ist befugt:
a) Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich Finanz- und Kassengeschäfte zu erledigen, insbesondere Einlagen anzunehmen, Schatzwechsel, festverzinsliche Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen zu kaufen und zu verkaufen, sowie Einrichtungen für den Zahlungs- und Überweisungsverkehr und für die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen und Wertpapieren zur Verfügung zu stellen.
b) Von der Bundesrepublik Deutschland oder der ehemaligen Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes begebene Schatzwechsel am offenen Markt zu kaufen und zu verkaufen.
c) Von der Bundesrepublik Deutschland oder von der ehemaligen Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes begebene Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen am offenen Markt zu kaufen und zu verkaufen.
d) Der Bundesrepublik Deutschland Vorschüsse und kurzfristige Kredite zu gewähren
. Vorschüsse, kurzfristige Kredite und Schatzwechsel der Bundesrepublik, welche die Bank deutscher Länder für eigene Rechnung gekauft hat oder für welche die Bank eine Diskontzusage gegeben hat, dürfen insgesamt (unter Einschluß früherer Vorschüsse an die ehemalige Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes) den Betrag von einer Milliarde (1 000 Millionen) Deutsche Mark nicht überschreiten, es sei denn, daß der Zentralbankrat diesen Betrag durch einen von mindestens drei Vierteln seiner Mitglieder gefaßten Beschluß auf eine Milliarde fünfhundert Millionen (1 500 Millionen) Deutsche Mark erhöht ..." usw.

Diese Bestimmungen waren gültig bis zum Juli 1957! Die evtl. genannten Kreditsummen an den Staat wurden bis zum Jahr 1957 mehrfach angehoben (angepasst).

Auch die ersten Bundesanleihen für Privatkunden in den 50ern waren nicht der ausschließliche oder Haupt-Finanzierungsinstrument des Staates.

Ei der Daus, was war denn nun das Haupt-Finanzierungsinstrument des Staates?!

Direktfinanzierung durch die Vorgänger der BuBa.

-> Die "staatliche Geldemission" hatte die Steuerzahler bis dahin Nichts gekostet!

Natürlich nicht. Nur Kaufkraft! So wie in Simbabwe.

Nix Simbabwe. Deutsches Wirtschaftswunder! Ich nehme doch an, dass man in Simbabwe ebenfalls fröhlich der Emission von Staatsanleihen frönt.

Beo2


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