Mit jeder Runde merkt man deutlicher, dass du von der Materie - wie bereits selbst zugegeben - wirklich keine Ahnung hast!
Hallo Beo2,
ich geh mal wieder dazwischen.
Deine Selbstbeweihräucherungs-/Selbstdarstellungspamphlete sind - das muss zur Verteidigung der Ontopic-Ernsthaftigkeit dieses Forums auch mal wieder erwähnt werden - wirklich unerträglich. Vieles wirkt auf thematisch unvertraute Leser sicher darstellerisch ernst, stellt sich dann aber bei der eigenen Auseinandersetzung als völlig ungenaues und verdrehtes Geschreibsel heraus.
Keine Ahnung, was dich in deinem Leben verfolgt bzw. auch ohne das Wissen zum Rechthaben triggert.
Stichhaltige Argumente statt Polemik wären hilfreich!
Noch stichhaltiger als in diesem Thread geht es bald nicht. Es ist wirklich frech, danach von "Polemik" zu reden, nur weil du dich mit amateurhaften Gedankengängen im Recht siehst. Ich hoffe wir können uns da die nächsten Tage weiterdrehen und alle etwas lernen.
Hätte sicher mal wieder meinen Spaß daran.
Zum Thema:
Von den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Währungsreform oder Maastricht hast du leider genauso wenig Ahnung, wie von den für das deutsche Wirtschaftswachstum völlig nebensächlichen (da gesetzlich stark regulierten) aber in den Spitzen natürlich unverzichtbaren Kassenkrediten.
Rechtlich fing die Währungsreform 1948 entgegen deiner Kreditvergabefantasien damit an, dass die Länder zunächst selbst Schuldtitel ausstellten (gedeckt durch nichts anderes als ihr zukünftiges Steueraufkommen). Diese wurden danach zunächst in ihre eigenen Schuldbücher gebucht! Es handelte sich dabei um nichts anderes als Solawechsel (d.h. Wechsel durch die sich der Aussteller selbst zur Zahlung verpflichtet).
Anschließend erst wanderten diese Titel in Summe der Zahlungsverpflichtungen aller Länder ((Ende 1948 > 5 Milliarden DM) für die Besicherung der aktivierten Ausgleichsfoderung zur BdL, wohingegen zu Beginn der Reform die 6,3 Milliarden Bargeldumlauf (ZBG) passiviert wurden.
Dem größeren Teil des ZBG, so steht es auch in dem von dir verlinkten Bericht, stehen deshalb gar keine Kassen- / Wirtschaftskredite gegenüber, sondern durch SolaWechsel/Schuldtitel der Länder besicherte Ausgleichsforderungen.
+++ Es handelt sich bei den Ausgleichsforderungen (Aktiva) mitnichten um Kreditforderungen, sondern um den ZBG-Rückforderungsanspruch des durch Hereinnahme bereits vorher existenter, öffentlicher Landes-Schuldtitel eingeräumten Zentralbankguthabens/-geldes! +++
Derweil beruht die BdL-Passivierung des Zentralbankgeldes/-guthabens natürlich auf einer Rückgabeverpflichtung dieser bis dahin verwahrten Schuldtitel.
Auf Seite 14 (unten) kannst du dir in dem Monatsbericht Januar 1949 die Bilanz der BdL zum 31.12.1948 noch mal genau ansehen und thematisch noch etwas dazulernen, statt deine laienhaften Müllrecherchen hier als Tatsachen zu verdrehen.
https://www.bundesbank.de/resource/blob/690212/3e13d1071de8502d2c75c76a249d3f54/mL/1949...
Die Kassenkredite betrugen zum 31.12.1948 nur 98,8 Milionen DM, was lediglich einen Anteil von 0,78% der BdL-Aktiva i.H.v. 12,5 Milliarden DM ausmachte!
Was zum Wirtschaftswunder führte, diskutieren wir in der nächsten Runde. Ich erhoffe mir vorher ein paar weitere laienhafte Antworten.
Herzlichst,
Ashitaka
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