Wir reden doch über den relativen Umfang der damaligen "Direktfinanzierung der Staatsverschuldung", mit welchen "Schuldtiteln" auch immer! Richtig? [edit]

Beo2, NRW Witten, Freitag, 15.09.2023, 19:37 (vor 434 Tagen) @ Ashitaka2498 Views
bearbeitet von Beo2, Freitag, 15.09.2023, 20:35

Um welche Schuldtiteln des Staates es sich damals im einzelnen handelte, evtl. anteilig, die die Zentralbank DIREKT monetarisiert hat, ist mir in diesem Zusammenhang letztlich egal - zumal ich die möglichen Varianten davon, wie zugegeben, nicht genau kenne - etwa Kassenkredite, "Liquiditätsvorschüsse", "SolaWechsel", Schatzwechsel, Bundesschatzbriefe, unverzinsliche Schatzanweisungen, Schuldverschreibungen usw. usf.. Ich verstehe aber sehr wohl, was in den Bilanzen ausgewiesene "Kreditforderungen gegen die Öffentliche Hand" bedeuten!

Also: Die Direktfinanzierung des Staates ist mein Thema in diesem Diskussionsfaden, sonst nichts. Dazu habe ich auch die damals gültige Gesetzgebung zitiert, die meine These bestätigt.
Ich rede über ca. 7-8 Milliarden DM an ZB-Geld/gZM - von insgesamt ca. 10 Milliarden an ZB-Geldemission (in Bar & Giral) - welche der Staat in den Jahren 1948-50 (ff) "von Jemandem" erhalten hatte. Dies hatte das Deutsche Wirtschaftswunder in Gang gesetzt.

Ich kann auch in deinem Posting nicht erkennen, welche Vermittlerrolle dabei irgendwelche "private Bieterbanken" angeblich gespielt hätten.
Ich bin mir ganz sicher: Gedeckelte Kassenkredite der Zentralbank - etwa in Höhe von max. 20-25% des BIP - hätten bis zum heutigen Tage zur Staatsfinanzierung völlig ausgereicht - und wären die beste Art von "Schuldenbremse" geworden. Mehr Staatsverschuldung (in %) ist grundsätzlich nicht nötig. Zudem, sie hätten die Steuerzahler Nichts gekostet!

Beo2


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