Ashitaka, Montag, 11.09.2023, 19:49 (vor 449 Tagen) @ Beo24145 Views
bearbeitet von Ashitaka, Montag, 11.09.2023, 20:08

Banken "kaufen" vom Staat keine Staatsanleihen, sondern: Dies sind nämlich Kreditverträge, bei denen der Staat und eine Bank Vertragspartner sind. Die Bank streckt die Kreditsumme vor und rennt mit dem Vertrag zur staateigener ZB: Diese erstattet der Bank die Kreditsumme umgehend zurück und behält den Vertrag bis zur dessen Fälligkeit.

Ein ansatzfähiges Kreditverhältnis kommt über das Verfahren hinaus (d.h. nur nicht ansatzfähige Innertageskredit) nicht zu Stande. Es sind Wertpapieransatzpflichten. Alles andere ist auserdacht. Nirgendwo erfolgt nach dem Verfahren die Möglichkeit des Ansatzes einer Forderung aus Kreditgeschäften. Die anzusetzenden Wertpapierchen werden auch entgegen deines Geschwätzes sofort in den Markt eingepflegt. Die Bieterseite schließt den Kauf eines Wertpapiers durch Transaktion des ZBG ab. Danach gibt es keine Forderung.

Was viele nicht wissen und sich dann lustige "A gibt B X EUR und holt sie sich danach einfach von C zurück"-Simplifizierungsversuche zur Folge hat. Der ZB-Tresen ist in der wirklichen Welt kein 24 Stunden-Drive-in.

Was all diesen laienhaften Fantastereien im aufklärerischen Kern weiter entgegen steht:

Erst (!) mit der Depotgutschrift ist die Pfandrechtbestellung nach 1205 BGB bzw. die Sicherheitenübertragung nach A 18.1 ESZB für zeitlich folgende Refinanzierungszwecke (ab damit zur ZB) möglich.

Nix mit "Ich renn mal eben mit die Papierchen schnell rüber zur ZB"!

Tu mal lieber die Möhrchen!

Herzlichst,

Ashitaka

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