Also nochmals und genauer ... [edit]
Die dank dir wieder einmal unterhaltsam bewusst gemachte Unterscheidung ist für jeden Leser wichtig. Damit man sich immer und ewig darüber klar wird, dass im Gegensatz zur Kreditgewährung durch die Anleihenzeichnung der Bieterbank keine Bilanzausweitung erfolgt.
Okay, dann reden wir meinetwegen über ein DARLEHEN an den Staat! Wir reden wohl die ganze Zeit aneinander vorbei, da ich nunmal kein Profi auf diesem Gebiet bin. Ich weiß aber ganz genau, was ich meine, und kann es auch Jedermensch allgemein! verständlich! erklären. Nur Fachidioten verstehen mich nicht .. und wollen es auch nicht.
Habe doch zugestimmt, dass es hierbei zu keinerlei Bilanzausweitung, sprich: Geldschöpfung, zunächst kommt, da die Bieterbank (bereits vorhandenes) ZB-Geld vorstrecken muss .. nämlich auf ein ZB-Konto des Staates. Es kommt also nur zu einem Aktivtausch: ZB-Geld gegen das Wertpapier (Schuldschein bzw. Kreditforderung).
Nun fehlt der Bank aber plötzlich eine beträchtliche Summe an Geldbasis, um das von ihr geschöpftes Buch-/Giralgeld ausreichend zu decken sowie (evtl. verstärkte) Geldüberweisungen ihrer Kunden bedienen zu können. Es droht unmittelbar Insolvenz oder eine Sanktion der Bankenaufsicht, weshalb sich die Bieterbank sofort neues ZB-Geld irgendwo holen muss: Dies kann sie sich allerdings auch bei anderen GBanken (oder ihren sonstigen Kunden) besorgen, die ihr ein paar von den Staatsanleihen abkaufen wollen. Das tut sie natürlich nicht ohne Gewinn. Tut sie es aber durch einen Kredit der ZB - etwa weil sie geil auf die Zinsdifferenz ist - so wird neues ZB-Geld zusätzlich geschöpft .. wennauch nur bis zur Kreditfälligkeit.
In jedem der Fälle ist die Bieterbank ein Gewinner und die Steuerzahler sind Verlierer .. was der eigentliche Sinn & Zweck der ganzen "Veranstaltung mit den Staatsanleihen" ist.
Im Kern: Es entsteht durch das Anleihengeschäft (Staatsverschuldung) kein neues Geld, ...
Habe es auch nirgendwo behauptet.
sondern es wird durch diesen Akt immer nur bereits vorhandenes Geld auf den Schuldverschreibenden (Staat) übertragen.
Korrekt. Wir reden über ZB-Geld bzw. ZB-Konten der Banken und des Staates und einen Geldtransfer zwischen denselben.
Deine Suggestion, dass sich die Bieterbank das an den Staat übertragene ZBG "sofort und ausnahmslos" bei der ZB zurückholt (Staatsfinanzierung aus dem Nichts) hat mit der Wirklichkeit (des bereits vor der Zeichnung vorhanden sein müssenden ZBG) nichts gemein.
Falsch. Ich werde mich aber nicht zum x-ten Mal wiederholen.
Beo2