Zwischenzeitlich volljährig geworden?

Pingpong, Freitag, 25.03.2022, 14:12 (vor 734 Tagen) @ NST2521 Views
bearbeitet von Pingpong, Freitag, 25.03.2022, 14:18

in dem von Dir geposteten Dokument bezieht sich das Amt u.a. auf §28 StAG und weist darauf hin, dass eine schriftliche Zustimmung des Verteidigungsministeriums nicht eingeholt worden sei.

Ist der junge Mann freiwillig Mitglied der ausländischen Streitkräfte geworden?
Du hattest erwähnt, er erhielte Unterricht beim hiesigen Militär?


.... 2014 - gab es keinerlei Hinweise von der Deutschen Botschaft. Der Pass lief bis 15.05.2020 - im September des gleichen Jahres wurde er 18 Jahre. Kein Merkblatt gar nichts wurde uns Eltern mitgeteilt.

Als er nach Bangkok auf die Schule wechselte - die letzten 3 Jahre also mit 16 Jahren, begann er mit diesem Ersatzprogramm für kommende Studenten des thail. Militär.
Jeder auf der Schule hat das im Prinzip gemacht - man hätte sich freikaufen können, das war aber seine Entscheidung, er wollte es machen.

Offenbar war das auch vor 2019 noch kein Problem, etwas hat sich an der Gesetzeslage in D verändert - so erzählte es die Sachbearbeiterin, ich muss aber mit dem Sohn nochmal reden u. die genauen Details erfahren.

Ist das denn nur eine Schule des Militärs, die er besucht - oder ist er damit Mitglied der Streitkräfte geworden?

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann ist der junge Mann jetzt gerade - vor kurzem erst ? - volljährig geworden?
Dann liegt es vielleicht daran, dass er inzwischen volljährig geworden ist.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz bestimmt dazu folgendes in §28:

"(1) Ein Deutscher, der
1. auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt [...]"

Prüfen wir mal:
-> Freiwillige Verpflichtung? -> Ja, er wurde nicht per Gesetz dazu gezwungen, oder?
-> Zustimmung des Ministeriums liegt nicht vor? -> Ja, keine Zustimmung.
-> dessen Staatsangehörigkeit er besitzt? -> Ja, er hat auch die thail. Staatsbürgerschaft

Ferner bestimmt §28:
"[...] (2) Der Verlust nach Absatz 1 tritt nicht ein,
1.wenn der Deutsche noch minderjährig ist [...]"

Solange der Junge also minderjährig war, stellt die freiwillige Mitgliedschaft in der Armee Thailands, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, also kein Problem dar.
Womöglich liegt der Fall nun anders wg. der Volljährigkeit - allerdings spricht das Gesetz vom "Eintritt" in Streitkräfte, nicht von Mitgliedschaft - der Eintritt erfolgte aber dann ja wohl bereits, als er minderjährig war?

Ihr lebt einfach in der Deutschlandblase - für alles findet ihr eine Rechtfertigung und habt ein Gesetz, das hervorgezaubert wird - und ihr merkt nicht wie ihr beschissen werdet.

Was die moralische Ebene betrifft:
Ich kann Deinen Ärger gut nachvollziehen.
Finde ich es gut, wie es in Deutschland allgemein läuft? Nein, mir gefallen hier viele Dinge nicht.
Habe ich die Gesetze gemacht? Nein.

So verständlich der Ärger auch ist, so wenig hilft er weiter.

Was die Frage nach einer Lösung betrifft:
Ich würde wohl um die deutsche Staatsbürgerschaft kämpfen - denn mit dieser sind viele Privilegien und Vorteile verbunden - und haben ist immer besser als brauchen. :)
Ich würde daher anraten, einen spezialisierten Anwalt in D zu suchen, der konkret weiterhelfen kann.

Zum Nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html


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