Das ist ein sehr spezielles Thema
Hallo NST,
nach meinem Wissen ist der Sachverhalt folgender...
Wenn man als deutscher "Staatsbuerger" eine 2. Staatsbuergerschaft, eines Nicht EU Landes, annehmen will, muss man, bevor man Diese beantragt, in Deutschland eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Man muss gute Gruende haben warum man die Deutsche weiterhin benoetigt und warum man auch unbedingt die des anderen Landes haben will/muss. Uebergeht man diesen Schritt, verliert man die Deutsche. Also man kann sie verlieren. Ich weiss nicht, in welchem Umfang da Willkuer eine Rolle spielt. Wenn ein, sagen wir mal, Tuerke die Deutsche bekommt, kann er ja auch seine Alte behalten.
Hatte mich selbst vor ein paar Jahren mit der Thematik befasst. Somit beruhen meine Angaben auf den damaligen Stand der Dinge.
Da kommt wohl nur die Neubeantragung und/oder der gelbe Schein in Frage....nach meiner Kenntnis.
Viele Gruesse
Koebs