So ist es ..... und die Begründung hat der Sohn auch geliefert ....

NST, Südthailand, Freitag, 25.03.2022, 12:11 (vor 761 Tagen) @ Köbs3101 Views
bearbeitet von NST, Freitag, 25.03.2022, 12:15

Hallo NST,

nach meinem Wissen ist der Sachverhalt folgender...

Wenn man als deutscher "Staatsbuerger" eine 2. Staatsbuergerschaft, eines Nicht EU Landes, annehmen will, muss man, bevor man Diese beantragt, in Deutschland eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Man muss gute Gruende haben warum man die Deutsche weiterhin benoetigt und warum man auch unbedingt die des anderen Landes haben will/muss. Uebergeht man diesen Schritt, verliert man die Deutsche. Also man kann sie verlieren. Ich weiss nicht, in welchem Umfang da Willkuer eine Rolle spielt. Wenn ein, sagen wir mal, Tuerke die Deutsche bekommt, kann er ja auch seine Alte behalten.

Hatte mich selbst vor ein paar Jahren mit der Thematik befasst. Somit beruhen meine Angaben auf den damaligen Stand der Dinge.

Da kommt wohl nur die Neubeantragung und/oder der gelbe Schein in Frage....nach meiner Kenntnis.


...... diese Frage kam natürlich auch nicht unerwartet ....

... die Begründung ist auch sehr einfach: er ist der kommende einzige Alleinerbe.
Diese Begründung zählt vor Gericht in D immer .....

Nach dieser stichhaltigen Begründung wurde der Passentzug als Massnahme durchgeführt - mit der Rechtsbelehrung - er soll das vor Gericht klären.

So läuft das - habe das alles schon erlebt - bei der Ex-Frau, als ich die vor mehr als 20 Jahren in TH geheiratet hatte - alle Papier waren in Ordnung - aber ihr wurde das Visa zur Familienzusammenführung verweigert.

Deutsche geniessen auf Deutschen Botschaften immer eine Sonderbehandlung.
Die Beibehaltungsgenehmigung betrifft nur Deutsche - die nicht in D geboren sind - ich habe die Unterlagen hier. Der Sohn hat eine deutschen Geburtsurkunde.
Gruss

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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!


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