Beibehaltungsgenehmigung

Pingpong, Freitag, 25.03.2022, 12:55 (vor 768 Tagen) @ Manuel H.2670 Views
bearbeitet von Pingpong, Freitag, 25.03.2022, 13:02

Für eine Beibehaltungsgenehmigung kannst Du Dich qualifizieren, wenn Du überzeugende Gründe vorlegen kannst, dass Du

a) sowohl erhebliche Nachteile hättest, müsstest Du die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben und/oder (z.B. Verlust erheblicher finanzieller Ansprüche, erhebliche berufliche Nachteile usw.)
b) sowie erhebliche Nachteile hättest, wenn Du die ausländische Staatsbürgerschaft nicht annähmest (z.B. Tätigkeit in einem wichtigen sicherheitsrelevanten Amt, für das die ausländische Staatsbürgerschaft zwingend erforderlich ist)

Ferner muss der Antragsteller nachweisen, dass weiterhin enge Bindungen an Deutschland fortbestehen.

Dies ist übrigens keine Rechtsberatung, sondern nur stellt nur meine persönliche Meinung in einer Diskussion dar.


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