Ich würde vermuten

Pingpong, Freitag, 25.03.2022, 13:25 (vor 760 Tagen) @ Manuel H.2588 Views
bearbeitet von Pingpong, Freitag, 25.03.2022, 13:29

5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland

Es werden ja von der Nato und von den der Nato verbundenen privaten Kampfverbänden gegen hohe Gagen Söldner geworben, die den ukrainischen Oligarchen für die Nato zu Hilfe eilen. Verlieren die jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft?

Ich würde vermuten, es besteht eine Wahrscheinlichkeit, dass der Verlust der dt. Staatsbürgerschaft eintreten könnte, denn §17 StAG bestimmt u.a.:
"(1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren, [...] 5.
durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates[...]"

Dieser Tatbestand dürfte vorliegen, wenn sich Leute mit dt. Pass freiwillig ukrainischen Kampfverbänden anschliessen und es hierzu keine Genehmigung seitens des Verteidigungsministeriums gibt, sh. §28 StAG:

"(1) Ein Deutscher, der
1. auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt [...]"

Allerdings dürfte dies ja nur solche Personen betreffen, die über eine zweite Staatsangehörigkeit verfügen, denn §28 StAG bestimmt ferner:
"[...] verliert die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn, er würde sonst staatenlos.[...]"

Und dann wäre wohl noch zu prüfen, ob es nicht vielleicht inzwischen sogar eine Art zwischenstaatlichen Vertrag mit der Ukraine gibt, der den Eintritt in derartige Streitkräfte erlaubte.

Für diejenigen also, die z.B. dt. Staatsbürger sind und zugleich noch eine weitere Staatsbürgerschaft (z.B. die ukrainische oder die russische) haben, dürfte also die Mitwirkung an den Kampfhandlungen zum Verlust der dt. Staatsbürgerschaft führen.
Das ist m.E. auch der Grund, warum sich viele freiwillige Kämpfer aus D ungern in der Öffentlichkeit zu erkennen geben, sofern sie über ein Gehirn verfügen.


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