So kenne ich das:

Manuel H., Freitag, 25.03.2022, 12:26 (vor 734 Tagen) @ Manuel H.2572 Views

Meine Spekulation

Nach thailändischer Rechtsauffassung ist er Thai, da seine Mutter Thai ist, nach deutscher Rechtsauffassung ist er Deutscher, da sein Vater Deutscher ist.

Zwei Staatsangehörigkeiten sind bis zum 18. Lebensjahr unproblematisch. Eine Entscheidung wird allerdings mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erwartet.

Möglicherweise ist eine Teilnahme an einer wehrdienstersetzenden Schule in Thailand, die nur für Thais möglich ist, eine Entscheidung pro Thai-Staatsbürgerschaft und damit explizit gegen eine BRD-Staatsbürgerschaft.

Die fehlende Erlaubnisanfrage vor der Teilnahme, die ihm vorgeworfen wird, mag ein Ordnungsgeld bewirken, aber nicht per se eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft.

Empfehlen würd ich da, erst mal fristgemäß und formal richtig einen Widerspruch einzureichen, parallel sich einen auf solche Sachen spezialisierten Rechtsanwalt in Deutschland zu nehmen und die Kosten von vielleicht 2-6 Tausend Euro zu tragen.

An dessen Stelle hätte ich den Schulbesuch erst gar nicht erwähnt. Auf einen EU-Reisepass mit seinen vielen Vorteilen sollte man nicht verzichten. Den für 2-6 Tausend zu erlangen ist preiswert.


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