Frage dazu

Manuel H., Freitag, 25.03.2022, 12:33 (vor 756 Tagen) @ NST2692 Views

Deutsche geniessen auf Deutschen Botschaften immer eine Sonderbehandlung.
Die Beibehaltungsgenehmigung betrifft nur Deutsche - die nicht in D geboren sind - ich habe die Unterlagen hier. Der Sohn hat eine deutschen Geburtsurkunde.

Als ich in den Staaten war, mußte ich mich wegen der Besetzung der iranischen Botschaft mit allen anderen meiner Altersklasse für die Einberufung zum Wehrdienst registrieren, als deutscher Staatsbürger mit einem temporären Studenten-Visa ohne Niederlassungs und Arbeitserlaubnis. Drakonische Strafen wurden angedroht.

Dennoch interessierte ich mich für die US-Staatsbürgerschaft. Allerdings hieß es, dass mir dann automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft ohne wenn und aber aberkannt würde. Auf eine Beibehaltungsmöglichkeit wurde ich nicht hingewiesen.

Bin seit Generationen Deutscher (Vorfahren alle preussische Staatsangehörigkeit) und in Deutschland (BRD) geboren.

Hätte ich also für eine Beibehaltungsgenehmigung gar nicht qualifiziert?


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