Verlust der dt. Staatsbürgerschaft wg. Mitgliedschaft in fremdländischer Armee?

Pingpong, Freitag, 25.03.2022, 13:02 (vor 757 Tagen) @ NST2792 Views
bearbeitet von Pingpong, Freitag, 25.03.2022, 13:37

Hallo NST,

in dem von Dir geposteten Dokument bezieht sich das Amt u.a. auf §28 StAG und weist darauf hin, dass eine schriftliche Zustimmung des Verteidigungsministeriums nicht eingeholt worden sei.

Ist der junge Mann freiwillig Mitglied der ausländischen Streitkräfte geworden?
Du hattest erwähnt, er erhielte Unterricht beim hiesigen Militär?

Lt. §17 StAG verliert man die dt. Staatsangehörigkeit automatisch, wenn:
"[...]
(1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren
[...]
5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 28), [...]"

§28 bestimmt dazu:

"(1) Ein Deutscher, der
1. auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt oder [...]
verliert die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn, er würde sonst staatenlos. [...]"

(2) Der Verlust nach Absatz 1 tritt nicht ein,
1.wenn der Deutsche noch minderjährig ist [...]
"

Dies ist übrigens keine Rechtsberatung, sondern nur stellt nur meine persönliche Meinung in einer Diskussion dar.


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