„Beweislastumkehr“ … bei (groben) Behandlungsfehler, ha, ha, ….
ggf. ist mein letzter Link unter gegangen. Dr. Füllmich führt die Thematik der Haftung im Ausschuss 54 ab Min. 53:35 im Detail aus – u.a. die Definition des ‘groben Behandlungsfehlers’, wo dann die Beweislastumkehr für den Arzt gilt (am Ende des Artikels).
… der Richter bestellt einen (oder zwei) „Gutachter“ und da hackt die Krähe der anderen ein Auge aus? Und Corona-Geschädigte wird es nicht geben, das wird alles in der Kategorie „Offenkundigkeit“ abgeurteilt, da braucht es keine Beweise mehr.
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"Die glücklichen Sklaven sind die erbittersten Feinde der Freiheit" (Marie von Ebner-Eschenbach, 1830-1916)