„Beweislastumkehr“ … bei (groben) Behandlungsfehler, ha, ha, ….

Das Alte Periskop, Scharf an der Nebelgrenze, Dienstag, 08.06.2021, 19:30 (vor 1014 Tagen) @ Arbeiter2643 Views
bearbeitet von Das Alte Periskop, Dienstag, 08.06.2021, 19:34

ggf. ist mein letzter Link unter gegangen. Dr. Füllmich führt die Thematik der Haftung im Ausschuss 54 ab Min. 53:35 im Detail aus – u.a. die Definition des ‘groben Behandlungsfehlers’, wo dann die Beweislastumkehr für den Arzt gilt (am Ende des Artikels).

… der Richter bestellt einen (oder zwei) „Gutachter“ und da hackt die Krähe der anderen ein Auge aus? Und Corona-Geschädigte wird es nicht geben, das wird alles in der Kategorie „Offenkundigkeit“ abgeurteilt, da braucht es keine Beweise mehr.

--
"Die glücklichen Sklaven sind die erbittersten Feinde der Freiheit" (Marie von Ebner-Eschenbach, 1830-1916)


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung