Eine Hundemutter sanktioniert ihre Welpen auch, aber ohne den Schuldkult der Schuldkultler
Fassungslos sein muss man ob Deiner frei erfundenen Behauptung einer
Forderung von Nichtsanktionierung. Dass dies niemand fordert, müsste
Dir
klar sein. Gefordert wird, dass eine zentrale Fehlanname (""laut
Urteilen
des Bundesgerichtshofs unabdingbar an die Annahme einer
Willensfreiheit im Sinne des
»Unter-denselben-physiologischen-Bedingungen-willentlich-andershandeln-Könnens«
gebundene"") beseitigt wird aus dem Strafrecht, und darauf aufbauend
an
einer neuen Lösung gearbeitet wird.
Wie ich mir das vorstelle? Sanktionierung anders begründen, ob im
Strafrecht oder privat. Dem Sanktionierten nicht dessen Sein und
Charakter
zum Vorwurf machen, sondern vor allem die Leid bringenden Konsequenzen
seines Handelns darstellen.
Man ersetze einfach den Begriff "Straftäter" durch den Begriff "Hund".
Auch der Hund wird nicht für Fehlverhalten verantwortlich gemacht, sondern
dessen Besitzer.
Wenn der Hund etwas anrichtet, dann wird der Besitzer zur Rechenschaft
gezogen. Hätte er ihn halt besser anleinen sollen. Oder das Gartentor
besser verschließen sollen.
Hunde werden von ihren Besitzern auch sanktioniert, aber ohne ihnen ihren Charakter zum Vorwurf zu machen. Eine Hundemutter sanktioniert ihre Welpen auch, aber ohne den Schuldkult der Schuldkultler.
Da jeder eine Straftat begehen kann, für die er dann genau so wenig
verantwortlich ist, wie ein Hund, ist doch offensichtlich, worauf das
hinausläuft.
Auf das selbe wie bei der Sanktionierung eines Welpen durch die Hundemutter.
Dann dürfen die Bürger eben nicht mehr frei rumlaufen, wenn
sie sich außerhalb ihrer Wohnung bewegen, sondern nur noch angeleint. Am
besten mit Maulkorb.
Hundewelpen tragen keine Maulkörbe.
Denk' einfach einmal ein bisschen nach, bevor Du postest.
Gruss, Zara