Betrachtungsseite oder nicht gelesen?
Hallo,
Umgekehrt. Singer und Roth plädieren schon lange für eine Anpassung des
Strafrechts, weil die Wirkung dieser Erkenntnis nicht schrecklich, sondern
eher positiv wäre. Man begründet eine Strafe dann nicht mehr mit Schuld
und Sühne, sondern mit Prävention.
Zu ersterem, das Bildchen der "schreckenden" Erkenntnis wurde in dem von Dir verlinkten Interview gemalt, nicht von mir. Lesen!
Zu zweiterem: Prävention im Strafgesetzbuch DANN neu?? Huch, in welch patriachalischer Auslegung lebst Du denn noch?
„In der Strafzwecktheorie wird gesondert davon unterschieden in Generalprävention, die alle Mitglieder der Gesellschaft gleichermaßen betrifft, wie etwa die grundsätzliche Strafbarkeit einer Handlung, und Spezialprävention, die sich auf Einzelpersonen richtet, wie etwa das konkrete Verhängen einer Strafe.
Die Rechtsordnung sieht für den Verstoß gegen die wichtigsten Regeln des Zusammenlebens Strafen vor. In der Regel wird Strafe heute nach der Vereinigungstheorie mit unterschiedlichen Ansätzen begründet:[1]
- mit der Veränderung des zu Bestrafenden zum Besseren (Spezialprävention)
- mit dem Ziel der Abschreckung potentieller anderer (Generalprävention)
- mit dem Ziel des Schutzes anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
- mit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne) und von Vergeltung (Talionsprinzip)“
Das einzige, was mit dieser epochalen Änderung fallen würde, wäre der letzte Punkt - Talisionsprinzip. Ob der so Beahndente, die Maßnahme, die an ihm statt findet, dann als Prävention oder als Strafe im Sinne von Sühne empfindet, kannst Du ja mal ein x-beliebiges Kind fragen.
Und vor allem geht es um die Frage: Vorher oder nachher! Lesen!
Um dann auf die Idee zu kommen, da kann man doch was tun. Man setze
Ursachen ( Erziehung, psychogene Drogen, Meditation ect.), damit Mensch
dann halt doch einen anderen Willen kriegt. Lustig!
Sie plädieren in jenem Absatz nicht für einen Einsatz von Drogen und
Medition.
Doch.Lesen!
Das Entsetzen beginnt an dem Moment, an dem mir klar wird, dass
Menschen
für die der „freie Wille“ plötzlich fällt, dann dazu übergehen
diesen sehr viel stärker als „formbare Masse“ zu empfinden.
Er ist eine formbare Masse, und dies gilt es zu berücksichtigen,
auch im Strafrecht.
Die beiden
Herren sprechen da gar von NEUER Verantwortung, die sich aus solch
Erkenntnis ergibt. OHA, dabei war das doch nie anders.
Im Empfinden fällt da nicht nur der freie Wille, sondern die
Vorstellung
des „freien Menschen“.
Neues Mem- bildchen, welches da transportiert wird:
Einzelner Mensch als biologischer Zellhaufen ist Produkt der Ursachen.
Unschuldig, bzw. ohnmächtig an diesen und dürfte darum nicht
sanktioniert
werden. Die „Tat“, das Ergebnis seiner Determinierung kann nicht
mehr
mit Schuld und Entschuldung beurteilt werden.
Falsch. Du hast die ganzen Debatten mit Singer und Roth nicht
mitbekommen.
Es wird nirgends gefordert, dass nicht sanktioniert wird. Glaubst Du, die
sind verrückt? Es wird gefordert, dass Sanktionen zeitgemässer begründet
werden, sprich: nicht mehr in der mittelalterlich pfaffösen (Kurt) Art und
Weise wie bisher, sondern an die Erkenntnisse aus der Wissenschaft
angepasst.
Schön! Wie stellst Du Dir das denn konkret vor?
Fassungslose Grüße
Sigrid