Danke! Das hatte ich bisher bezweifelt

Ankawor, Freitag, 17.09.2021, 13:06 (vor 1166 Tagen) @ Manuel H.5081 Views

Der Gewerbetreibende muss in seinen vom Staat lizensierten Räumen die Maskenpflicht durchsetzen. Wird er erwischt, dass er das nicht getan hat, droht ein empfindliches Ordnungsgeld, im Wiederholungsfall Entzug der Lizenz.

Am Anfang war das nicht so. Und ich wusste nicht, dass sich das geändert hat.

Ist für mich aber nicht relevant, da ich ein Maskenattest habe. Obwohl jetzt einer anfing "Das gilt nur ein halbes Jahr".


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