Zulassung als juristischer Begriff im Arzneimittelrecht

Weiner, Freitag, 17.09.2021, 12:25 (vor 1166 Tagen) @ der_Chris5362 Views

betrifft nur das In-Verkehr-Bringen eines Arzneimittels (Handel und Abgabe in der Apotheke).

Die Vakzine aus Lübeck wird nicht "in den Verkehr" gebracht und bedarf daher keiner allgmeinen Zulassung. Die juristischen Details sind auf dem Blog von Stöcker beschrieben.

Für den Impfausweis ist das alles komplett irrelevant (juristisch gesehen). Denn dort wird nur die Krankheit eingetragen, gegen die die Impfung gerichtet ist, verbunden mit der Chargennummer und weiteren Details des Impfstoffes (u.a. Zeitpunkte für Auffrischungen etc.). Diese Eintragung ist eine Pflicht für den Arzt.

https://www.nali-impfen.de/impfen-in-deutschland/impfausweis/


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