"Deine Personalien hast Du aufgeschrieben"
Wer so blöd ist und seine eigenen Personalien aufschreibt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Der Gewerbetreibende ist nicht verpflichtet, die aufgeschriebenen Personalien auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, ob es strafbewehrt ist, sich unter "Micky Maus" im Restaurant einzutragen, entzieht sich meiner Kenntnis (was für ein Verbrechen sollte das sein?), kurz, ich bezweifele es. Selbst wenn es strafbewehrt ist, wird erst einmal ein umständliches Ermittlungsverfahren gegen Micky Maus (gegen wen sonst?) eröffnet, das bei Aussichtslosigkeit (Micky Maus konnte nicht ermittelt werden, soll in Entenhausen wohnhaft sein) eingestellt wird.