Bei den Pensionskassen in der Schweiz wird das Kapitaldeckungsverfahren angewandt

Zürichsee, Montag, 04.01.2021, 08:48 (vor 1199 Tagen) @ NST3154 Views

Das heisst, dass mein einbezahltes Geld auf ein Konto bei der
Pensionskasse fliesst. Dieses Geld ist, im Gegensatz zum Umlageverfahren,
nicht fiktiv, sondern real vorhanden. Der Deckungsgrad bei den Pensionskassen
liegt über 100 %, damit ist eine genügende Sicherheit vorhanden.

Bei der AHV ist dies anders, da kommt das Umlageverfahren zum Einsatz. Das
ist ein sogenannter Generationenvertrag, In diesem bezahlen die Jungen einen
AHV-Abzug beim Lohn von 8.7 %, der "direkt" als AHV an die Senioren ausbezahlt
wird.

Für deinen Fall, wenn du 250.000 CHF auf dem Pensionskassenkonto hast, dann
wird dieses mit 6.8 % als Pension ausbezahlt.

Jährliche Pension: 6.8 % von 250.000 = 17.000 CHF

Dein angespartes Kapital von 250.000 ist sehr tief, damit kommst du ganz knapp
über den Minimalbetrag.

Da du sowieso das Kapital ausbezahlt hast, ist diese Berechnung nur fiktiv.
Mit der Verzinsung von 6.8 % wird sich das Ausbezahlen der Pensionskassengelder
bis zum Alter von 80 Jahren rechnen. Solltest zu älter werden, dann war das
nicht die beste Lösung. Der Sinn ist ja, dass du mit diesem Geld dein bisheriges
Leben, zusammen mit der AHV (Maximalbetrag = 28.000) weiter führen kannst.
Und das auch, wenn du 100 Jahre alt wirst.

LG Zürichsee


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