Du meinst wohl Zivilrecht und Strafrecht. Oder die germanischen Stammesrechte?

Mephistopheles, Freitag, 17.03.2023, 10:46 (vor 654 Tagen) @ Morpheus4252 Views

Das Problem ist, dass es zwei völlig getrennte Rechtskreise gibt.

Jau. Zivilrecht und Strafrecht.

Das Zivilrecht ist römisches Recht (Cives) und das Strafrecht ist eine Entwicklung der Neuzeit. Kannten die Römer nicht.

Oder meinst du das ursprüngliche Recht, das germanische Stammesrecht?

https://de.wikipedia.org/wiki/Germanische_Stammesrechte

Die Juristen führten, lt. Oswald Spengler, einen jahrhundertelangen Kampf darum, das germanische Stammesrecht durch das römische Recht abzulösen.

Auch die Bauernkriege wurden darum geführt. Eine der Forderungen der Bauern war, dass sie ihre "alten und angestammten Rechte" behalten wollten.

Gruß Mephistopheles


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