Insolvenzanträge sind nicht gleich Insolvenzverfahren
Hallo,
der Stapel mit den unbearbeiteten Insolvenzanträgen dürfte noch nicht darunter fallen, weil zunächst einmal entschieden werden muss, ob eine Insolvenz vorliegt, bevor ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Das dauert also alles noch.
Gruß vom
Rybezahl.
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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.