Ab 1.10.20 Insolvenzantragspflicht für akut zahlungsunfähige Unternehmen
- bis 31.12.20 verlängert nur für pandemiebedingt überschuldete Unternehmen.
In diesem Artikel werden die wesentlichen Unterschiede knapp und verständlich dargelegt.
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/pleite-welle-wegen-rueckkehr-der-insolvenzantra...
Gruß
Odysseus