Sorry - aber ich kann die zwingende Notwendigkeit eines Heizungswechsels bei Verkauf nicht erkennen
Eine Ölheizung neueren Datums (z.B.2010) darf 30 Jahre lang betrieben werden = 2040. Niedertemperatur- und Brennwertkessel haben gar kein Austauschdatum vorgeschrieben.
Bei Verkauf einer Immobilie muss der Käufer vorgegebene Austauschpflichten innerhalb von 2 Jahren nach Kaufdatum erfüllen - das ändert aber nicht die genehmigte Betriebszeit einer Ölheizung (Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind davon gar nicht nicht betroffen) - von z.B. 2010 bis 2040.
Wo steht denn etwas zu der Austauschpflicht beim Immobilienverkauf nach 2024? Ich konnte das nicht finden.