Sorry - aber ich kann die zwingende Notwendigkeit eines Heizungswechsels bei Verkauf nicht erkennen

Soham, Mittwoch, 05.04.2023, 15:42 (vor 724 Tagen) @ Steppke5764 Views

Eine Ölheizung neueren Datums (z.B.2010) darf 30 Jahre lang betrieben werden = 2040. Niedertemperatur- und Brennwertkessel haben gar kein Austauschdatum vorgeschrieben.

Bei Verkauf einer Immobilie muss der Käufer vorgegebene Austauschpflichten innerhalb von 2 Jahren nach Kaufdatum erfüllen - das ändert aber nicht die genehmigte Betriebszeit einer Ölheizung (Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind davon gar nicht nicht betroffen) - von z.B. 2010 bis 2040.

Wo steht denn etwas zu der Austauschpflicht beim Immobilienverkauf nach 2024? Ich konnte das nicht finden.


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