Das GEG 2024 soll noch vor Sommerpause beschlossen werden.

Dionysos, Mittwoch, 05.04.2023, 16:19 (vor 724 Tagen) @ Steppke6485 Views

Weiß eigentlich jemand wann über das neue "Gebäudeenergiegesetz" abgestimmt werden soll? Bisher ist es ja nur ein Entwurf. Gibt es dazu schon einen genauen Termin?

Inkraftsetzung ab 01. Januar 2024.

Ausnahme ist die die folgende Regelung. Sie tritt ab 01. Oktober 2024 in Kraft.

Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, die nach dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurden, sind innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.


Das Gebäudeenergiegesetz 2024 ist doch erst der Anfang. Am 14. März 2024 wurde im EU-Parlament der Fahrplan für die Umsetzung in allen Mitgliedsstaaten festgelegt mit dem schrittweisen Ziel eines Nullemissionsausstoßes bis 2050 in allen Gebäuden.

Das Europäische Parlament nahm am 14. März 2023 seinen Standpunkt mit 343 zu 216 Stimmen bei 78 Enthaltungen an. Ab April 2023 sollen die drei zuständigen Gremien (EU-Kommission, Europäischer Rat und Europäisches Parlament) die Verhandlungen beginnen um sich auf die endgültige Fassung der novellierten EU-Gebäuderichtlinie zu einigen.
2021/0426(COD)

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)
Gemäß der abgestimmten Novelle für die EU-Richtlinie sollen alle Neubauten in den Mitgliedstaaten ab 2028 emissionsfrei sein. Für öffentliche Neubauten, die Behörden nutzen, betreiben oder besitzen, soll die Anforderungen bereits ab 2026 gelten. Neubauten sollen bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.

Zeitplan für die Gesamtenergieeffizienzklasse:
Den Zeitplan für die Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz regelt der Novellen-Vorschlag wie folgt:

• Wohngebäude und Wohngebäudeteile müssen:
- ab dem 1. Januar 2030 mindestens die Gesamtenergieeffizienzklasse E erreichen
- ab dem 1. Januar 2033 mindestens die Gesamtenergieeffizienzklasse D erreichen
Geeignete Solarenergieanlagen, sollen verpflichtend errichtet sein - sofern dies technisch geeignet sowie wirtschaftlich und funktional machbar ist - nach folgendem Zeitplan:

• Bis zwei Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie auf allen neuen, öffentlichen Gebäuden sowie neuen Nichtwohngebäuden,
• bis zum 31. Dezember 2026 auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden,
• bis zum 31. Dezember 2028 auf allen neuen Wohngebäuden und überdachten Parkplätzen,
• bis zum 31. Dezember 2032 auf allen Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden.

https://www.euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/eu-gebaeuderichtlinie-parlament...

Gruß
Dionysos

--
Armut schafft Demut, Demut schafft Fleiß, Fleiß schafft Reichtum,
Reichtum schafft Übermut, Übermut schafft Krieg, Krieg schafft Armut.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung