Ich sprach nicht von einer Austauschpflicht beim Immobilienverkauf.

Steppke, Mittwoch, 05.04.2023, 17:01 (vor 724 Tagen) @ Soham5765 Views
bearbeitet von Steppke, Mittwoch, 05.04.2023, 17:12

Ich sprach von der Unsicher-, und Unkalkulierbarkeit.

Noch kann man sich das Bauernhaus mit Holzheizung OHNE Austauschpflicht kaufen.

Nur, wie lange wird man dort in Ruhe leben können, bevor eine neue Gesetzesänderung in Kraft tritt, die einen ZWINGT auch das Bauernhaus mit Holzheizung "energetisch zu sanieren" und man dann ganz schnell 150k (oder mehr) "abdrücken muss" (Dämmung, Fenster, Dach usw.)?

Das ist doch die große Frage ... und das Problem!

Gebe ich jetzt 200/300/400k Euro für ein Landhaus mit Holzheizung aus, mit der Gefahr, dass ich in 5 Jahren nochmal 150k zur "Sanierung" ausgeben muss, oder mache ich es lieber nicht (weil mich das dann in den Ruin treiben würde).

Oder werde ich bald (mit meiner Holzheizung) gesetzlich zur Zahlung einer "Feinstaubsteuer" oder einer "Forst-Holzentnahme-Klimaausgleichssteuer" belastet?

Denkbar ist doch mittlerweile alles, in diesem Irrsinn.

Und diese Fragen werden sich viele stellen.

Und DAS hat natürlich Auswirkungen auf die Verkaufspreise solcher Objekte.

mMn


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