Eine bahnbrechende Entdeckung ..!

Beo2, NRW Witten, Montag, 26.09.2022, 12:51 (vor 550 Tagen) @ Ostfriese4223 Views
bearbeitet von Beo2, Montag, 26.09.2022, 13:47

An der Tatsache, dass Geld zur Zahlung und nicht zum Kauf benötigt wird ...

So so, Geld wird also zum Bezahlen benötigt, nachdem ein Kaufvertrag abgeschlossen ist. Wer hätte das gedacht ?! Hast Du noch mehr solcher "Knüller" zu verschenken ? Ja doch, das hast Du :

Viel Spaß in der Besessenheit von Überbietung und Übertreibung der Zeichen Ihres Realitätsrausches - der totalen Neuschöpfung und Realisation der Welt!

Ich denke, da erübrigt sich jedes Kommentar ...

Manchmal gilt aber ein Kaufvertrag als abgeschlossen erst, wenn bezahlt worden ist .. wenn Nicht-Gewerbetreibende beteiligt sind. Das Bezahlen ersetzt sozusagen die Unterschrift. Zudem kann dies auch unter Gewerbetreibenden explizit vereinbart werden .. im Rahmen der gegebenen Vertragsfreiheit. Bin allerdings kein Jurist oder Betriebswirt .. deshalb "ohne Gewähr".

... scheitern auch alle 'Geldreform'-Vorschläge, ...

Was natürlich noch zu beweisen sein wird. Du bist offensichtlich ein Freund ganz schneller "Kurzschlüsse".

... weil es am Geld schlicht nichts zu reformieren gibt.

Das sehe ich ganz anders : Das "Geldsystem" kann und sollte (durchaus radikal) reformiert werden. Es wurde ja in der Geschichte auch wiederholt reformiert. In der Zukunft wird es nicht anders sein. Da habe sogar ich ganz bestimmte, konkrete Ideen.

Wie heißt es so schön : Die Wirtschaft & Gesellschaft lebt und gedeiht insbesondere durch Innovationen ...
Beo2


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