Wenn der Vermieter den Strom zahlt, und der Mieter über einen Zwischenzähler abgerechnet wird . ....
dann greifen die gesetzl. Regelungen der Stromversorger nicht.
Vermutlich wird man als Vermieter bei Wegfall von 2 Vorauszahlungen den Strom oder das Gas oder das Wasser abstellen können, wenn man denn keine Einigung mit den Mietern erreicht.
Gruß Dieter
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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.