Der Staat könnte den Handel mit Warengeld unterstützen
indem er das Warengeld rechtlich unterstützt.
In einer weiteren Stufe kann er das Warengeld zu seinem Geld, also zum gesetzlichen Zahlungsmittel, machen, und auch die Steuern darin veranschlagen.
Wir sind dann aber noch nicht beim Schuldgeld. Auch in Papier oder bits beurkundete Ansprüche für das hinterlegte Warengeld wären immer noch kein Schuldgeld.
Ein weiter Weg bis zum staatlichen Schuldgeld wie Dollar, Euro und Franken. Keine leichte Aufgabe für Phoenix, das dem Leser schmackhaft zu machen.
Bernd Borchert