Darum freiwillig: Lebensversicherung steigt nach Impftod aus, da „freiwillige Impfung mit experimentellem Impfstoff“ wie Selbstmord zählt!
Meldung aus Frankreich:
„Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs werden veröffentlicht und der Verstorbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er freiwillig die Impfung nahm. Es gibt kein Gesetz oder Mandat in Frankreich, das ihn zu einer Impfung zwang. Daher ist sein Tod im Wesentlichen Selbstmord“. Damit ist die Verscherung gleich doppelt „fein raus“, denn Selbstmord ist von der Polizze ebenfalls ausgeschlossen.
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Grüße
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Ich bin und zugleich nicht.