Sand ins Getriebe streuen
Hallo SevenSamurai,
ich rechne nicht mehr mit einer Impfpflicht. Falls doch, werde ich es machen wie bei der GEZ: auf Zeit spielen, Sand ins Getriebe streuen.
Als erstes Mal würde ich ganz kurz vor Fristablauf eine Anfrage an die zuständige Behörde stellen, ob meine im Juli 2021 erhaltene Erstimpfung als Teil der Grundimmunisierung fungieren kann, auch wenn die zweite Spritze aufgrund zwischenzeitlichen Genesenstatus über ein Jahr später appliziert werde. Denn, bevor ich einen Termin zum zweiten Teil der Grundimmunisierung mache, brauche ich ja Rechtssicherheit bezüglich des ersten Teils der Grundimmunisierung. Dafür wird dann kein Mitarbeiter zuständig sein, womit sich das Ganze wiederum 12 Monate verschiebt.
Oder alternativ angeben, man sei im Ausland mit einem in der EU nicht zuglassenen Corona-Vakzin geimpft worden, man wolle sich zwar nun mit einem EU-Vakzin zusätzlich impfen lassen, müsse aber aus gesundheitlichen Gründen den Mindestabstand zwischen zwei Vakzindosenverimpfungen einhalten, womit leider aus medizinischen Gründen der ganze Impfzauber um einige Wochen verschoben werden müsse, und wie das rechtlich sei bzgl. Strafzahlung, weil ja eigentlich bereits eine Impfung vorliege, die aber nicht anerkannt sei, aber die Impfung mit dem anerkannten Vakzin auf bestimmte Zeit verunmögliche. .....
Außerdem habe man aus beruflichen Gründen in Länder verreisen müssen, in denen die Gelbfieberimpfung zur Einreise vorgeschrieben sei, und deswegen müssen nun auch eine Impfpause sein. Und da wäre auch noch die Sache mit der Neuanstellung als Leerkörper für politische Bildung in einer Abendschule, dafür sei ja Masernimpfung vorgeschrieben, und man wolle fragen, welche Impfung denn nun vorrangig sei.
Gruß,
Ötzi