Impfzwang und -pflicht sind m.E. nicht juristisch durchsetzbar

mh-ing, Mittwoch, 24.11.2021, 13:36 (vor 882 Tagen) @ Manuel H.3253 Views

1. Die Impfstoffe sind noch in der Notfallzulassung und daher kann jeder begründet jeden Zwang verweigern. Die Zulassungen dauern noch mindestens bis Herbst 2022 oder länger.
2. Der Gesetzgeber muss klar darlegen, warum die Impfpflicht das einfachste Mittel ist für den Zweck. Bereits an dieser Stelle hakt es, da die Impfung keine Infektionsausbreitung verhindert. Nur mit dem Argument der Infektionsausbreitung ließen sich Pflicht/Zwang durchsetzen
3. Mit echten und gefälschten Impfzertifikaten wird der Eindruck erweckt, als ob die Masse impfwillig, bereits geimpft und daher zustimmend wäre. Das ist aber eine Fiktion, und kann für Zwangsmaßnahmen m.E. nicht verwendet werden.

Daher halte ich das Gerede von Impfpflicht einfach für einen Hoax, eine Täuschung, um noch mehr in die Impfung zu drücken. Kein Arbeitgeber kann diese Impfung verpflichtend verlangen.

Ich habe für mein Büro hunderte Tests geordert und sitze diese Zeit aus. Wir sollten das alle tun, nicht in Panik verfallen und und einfach weigern. Notfalls lieber Aufträge, Job usw. verlieren, das kann man regeln, die Gesundheit keinesfalls.


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