EU-Recht bricht Länder-Recht,
so jedenfalls wurde die Hetze gegen Polen und die Balkanstaaten begründet.
M. E. verbietet die DSGVO das Speichern von Personaldaten und sensiblen medizinischen Daten ohne ausdrückliche Zustimmung etc.. Demzufolge darf ein AG eigentlich nicht, auch nicht indirekt Gesundheitsdaten eines Mitarbeiters einfordern.
Vielleicht gibt es in dem Wust von Gesetzen und Verordnungen der EU noch andere, die das Vorgehen der Regierung wie die Kanzlerin so treffend sagte "obsolet" erscheinen lassen.
Das wäre doch im Sinne der Alt-68er "das System mit dem System bekämpfen".
mfg