Diesen Notausgang hatte sich das Amt vorher selbst verbaut, denn...

Konstantin ⌂, Waldhessen, Samstag, 30.03.2024, 11:40 (vor 237 Tagen) @ FOX-NEWS1314 Views

es gab vorher die Stellungnahme vom Amt, daß wir doch die vollständige Akte eingesehen hätten, zwar geschwärzt, aber die Akte, die das Jugendamt zum Verwaltungsgericht gesendet hatte (und die ich eingesehen hatte) sei doch die Akte und nachdem ich die gesehen hatte sei doch die Klage hinfällig.

Doch wir können beweisen, daß diese 19 Zettel unmöglich die vollständige Akte sein können, eher nur 10% davon und diese Zettel waren teilweise geschwärzt, also beinhaltet unsere Klage auch, die ungeschwärzten Seiten zu sehen und deshalb hatten wir die Klage aufrecht erhalten.

Hätten die Vertreter des Amtes nun vor Gericht die vollständigen und ungeschwärzten Seiten vorgelegt und damit die Verhandlung hinfällig gemacht hätten sie gleichzeitig ihren eigenen Lug, Betrug und Verfassungsbruch eingestanden und zu Protokoll gegeben.

Die stecken in einer (selbstgemachten) Zwickmühle aus der sie meiner Einschätzung nach nicht herauskommen. Und deshalb soll (auch ihn ihren Augen) der Richter entscheiden.

Viele Grüße
Konstantin

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